Betrügereien beim Online-Banking sind keine Seltenheit. Dabei ist die Vorgehensweise manch digitalen Langfingers durchaus gerissen und auf den ersten Blick nicht immer als Betrug zu erkennen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bankkunden die Kontrollmöglichkeiten, die sie beim Online-Banking haben, auch nutzen müssen. Denn Banken haften nicht für alle Verluste, die durch Betrügereien entstehen. In einem konkreten Fall wurde ein Bankkunde beim Online-Banking aufgefordert, eine Testüberweisung durchzuführen. Seine Bank hatte angeblich einen neuen Verschlüsselungsalgorithmus eingeführt. Dazu sollte er die Transaktionsnummer (TAN), die er per SMS auf sein Mobiltelefon erhalten hatte, bestätigen. Das tat der Mann und überwies 8.000 Euro als vermeintlichen Test. Doch die Ziel-IBAN, die ebenfalls in der SMS genannt war, hatte er nicht kontrolliert. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass das Geld auf einem polnischen Konto landete. Aufgrund dieser Leichtsinnigkeit hatte er keinen Anspruch auf Erstattung der Summe durch seine Bank (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 8 U 163/17).
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