Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, schon bald homöopathische Therapien aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Bisher wurden sie von den meisten Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung bezahlt oder bezuschusst. Damit soll nach den Plänen von Lauterbach Schluss sein. Auch andere Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen ist, könnten dem Sparkurs der Bundesregierung zum Opfer fallen. Wer nicht auf Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmöglichkeiten verzichten möchte, kann mit einer ambulanten Zusatzversicherung privat vorsorgen. „Die Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung vertraglich garantiert und können nicht nachträglich von der Versicherung gestrichen oder gekürzt werden“, erklärt Gruppenleiter Thorsten Heiselbetz von der uniVersa Krankenversicherung. Oftmals sind bei ambulanten Zusatztarifen noch weitere Leistungen enthalten, zum Beispiel Osteopathie, ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Brillen, Kontaktlinsen sowie eine Laserbehandlung der Augen zur Behebung von Kurzsichtigkeit. Auch hier sind Kassenpatienten meist Selbstzahler und finanziellen Eigenbeteiligungen ausgesetzt, ergänzt Heiselbetz.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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