Alles neu macht der Mai

Müller-Meier-Schulze: Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025
Bisher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten. Oft waren es die Frauen, die ihren Geburtsnamen aufgaben. Auch einen Doppelnamen durfte bislang nur ein Partner führen. Nun haben beide Partner die Möglichkeit, ihren eigenen Namen zu behalten oder einen Doppelnamen daraus zu machen. Gleichzeitig bleibt es jedoch möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen – unabhängig davon, ob dieser der Name des Mannes oder der Frau ist. Wer sich künftig für einen Doppelnamen entscheidet, darf den vorher verpflichtenden Bindestrich weglassen. Für Kinder, die aus einer Ehe oder Partnerschaft hervorgehen, gibt es ebenfalls Änderungen. Eltern können nun auch die Entscheidung treffen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter tragen soll. Auch ein Doppelname ist möglich, selbst, wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wird kein Familienname bestimmt, trägt der Nachwuchs automatisch einen Doppelnamen. Der Familienname, den das erste Kind trägt, gilt laut ARAG Experten auch für weitere gemeinsame Kinder. Wer bislang keinen Doppelnamen hatte, darf ihn ab 1. Mai auch nachträglich erklären. Auch die Rückkehr zum einfachen Familiennamen ist möglich. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass eine Namensänderung unwiderruflich ist, solange die Ehe besteht.

Ab Mai wird’s bei den Bildern für Pässe und Ausweise digital
Die ARAG Experten weisen auf eine wichtige Änderung bei Pässen und Personalausweisen hin: Ab 1. Mai sind Papierfotos für solche Dokumente passé. Fotostudios und andere Anbieter müssen dann sicherstellen, dass Bilder digital erstellt und in eine spezielle Cloud hochgeladen werden, die eine manipulationssichere Übertragung an die zuständigen Behörden gewährleistet. In den Behörden selbst werden spezielle Fototerminals eingerichtet, an denen Bürger ihre biometrischen Bilder aufnehmen können. Der Preis liegt nach Auskunft der ARAG Experten bei etwa sechs Euro. Die Neuregelung gilt für alle Fotos, die künftig für Ausweisdokumente verwendet werden. Der Grund für diese Neuregelung liegt vor allem in der Vermeidung von Manipulationen wie „Morphing“, bei dem mehrere Bilder zu einem neuen Foto verschmelzen. So soll verhindert werden, dass Identitäten missbraucht und gefälschte Dokumente verwendet werden. Außerdem bleibt die Bildqualität erhalten, weil das Foto nicht mehr gescannt oder ausgedruckt werden muss. Bis zum 31. Juli 2025 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist für Papierfotos. Darüber hinaus entfällt zumindest ein Gang zum Amt: Ab Mai 2025 kann man sich Personalausweise und Reisepässe per Post direkt an die Wohnadresse schicken lassen.

Mehr Geld für Pflegekräfte ab Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranche deutlich. Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung 16,50 Euro und Pflegefachkräfte sogar 19,50 Euro. Zum 1. Juli 2025 folgt laut ARAG Experten die nächste Erhöhung: Dann steigen die Stundenlöhne auf 16,10 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,35 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 20,50 Euro für Pflegefachkräfte. Diese Anpassungen gelten bundesweit und betreffen rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Zusätzlich zum höheren Lohn gibt es auch mehr Urlaub: Beschäftigte in der Altenpflege haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr – sofern nicht bereits tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen, die mehr Urlaub vorsehen.

Strengere Regeln für die Biotonne ab Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 wird’s ernst mit der Mülltrennung – zumindest beim Biomüll. Dann tritt eine neue Regelung in Kraft, die vorsieht, dass der Anteil an Fremdstoffen im Biomüll maximal ein Prozent betragen darf. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als zu stark verunreinigt. Schon ab drei Prozent Fremdstoffen dürfen Entsorger die Biotonne stehen lassen – sie wird dann nicht geleert, bis der Inhalt korrekt getrennt ist. Fremdstoffe sind laut ARAG Experten vor allem Plastikreste – etwa vermeintlich kompostierbare Plastiktüten, die in Wahrheit oft gar nicht vollständig abbaubar sind –, aber auch Glas oder Metall. Auch vermeintlich harmlose Dinge wie Teebeutel mit Kunststoffanteil oder beschichtete Papiere haben darin nichts zu suchen. Solche Fehlwürfe behindern nicht nur die Kompostierung, sondern können auch den gesamten Verwertungsprozess gefährden. Deshalb wird die Kontrolle nun deutlich strenger: Viele Entsorgungsunternehmen setzen inzwischen auf automatische Sortieranlagen und stichprobenartige Kontrollen.

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