Wenn Jugendliche alleine reisen – wer haftet?

Wer haftet eigentlich, wenn Jugendliche alleine reisen und dabei in Schwierigkeiten geraten? Erziehungsberechtigte und Veranstalter von Jugendreisen müssen sich an viele Bestimmungen halten, wenn Jugendliche alleine verreisen.

Wie Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht vertraglich regeln sollten

Reist der minderjährige Jugendliche alleine, so sollten die Erziehungsberechtigten vorab die Aufsichtspflicht regeln. Ist das Kind unter 14 Jahren, sollte es nur mit einer volljährigen Betreuungsperson verreisen. Anderenfalls könnten Jugendherbergen und Hotels den Zutritt verweigern. Kinder, die über 14 Jahre alt sind, können in Jugendfreizeiten oder Reisegruppen mit anderen Jugendlichen alleine reisen. Allerdings tragen Eltern die Aufsichtspflicht, wenn diese nicht auf eine volljährige Person übertragen wurde. Das legt das Jugendschutzgesetz fest. Bei allen Minderjährigen sollte bei der Alleinreise geregelt sein, dass die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht auf den Reiseveranstalter oder das Organisationsteam einer Jugendfreizeit abgeben.

In der Regel bieten die Reiseveranstalter zumeist vorgefertigte Verträge an, in denen die Rechte und Pflichten der Fürsorge für den Zeitraum der Reise geklärt sind. Der Veranstalter verantwortet dann, dass das eingestellte Personal die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Inwieweit das Personal die jugendlichen Reisenden beaufsichtigt, hängt vom konkreten Einzelfall und dem Alter der Jugendlichen ab. Kinder unter 14 Jahren sind eigentlich immer im Auge zu behalten und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen dagegen schon Freiheiten genießen. Dann sind Ausflüge auf eigene Faust, die Abschlussdisco einer Ferienfreizeit oder das gemeinsame Zusammensitzen, auch ohne Aufsicht erlaubt.

Ratsam ist es immer sich über das Reiseziel des Kindes umfassend zu informieren, das gilt ganz besonders für Länder, die nicht in Europa liegen. So gelten in nicht-europäischen Ländern überwiegend verschärfte Drogengesetze. So ist es in Deutschland oftmals nur ein Kavaliersdelikt, etwas Haschisch zu rauchen, während das in anderen Ländern zu schweren Strafen führt. Beispielsweise drohen in den USA bei Verstößen gegen das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sogar Gefängnisstrafen. So kann ein Strandspaziergang mit einer Flasche Bier in der Hand schnell zum Konflikt mit der Polizei führen. Eltern sollten ihr Kind auch über die Gesetzgebung und die rechtliche Lage im jeweiligen Urlaubsland sprechen und es sensibilisieren.

Übertragung der Aufsichtspflicht mit einer Unterschrift

Der Reiseveranstalter informiert in der Regel Eltern und Kinder möglichst frühzeitig über das bevorstehende Programm der Reise, die Art der Unterkunft und weitere relevante Fakten. Für Rückfragen steht der Reiseveranstalter immer zur Seite, damit die Eltern auch ein gutes Gefühl haben, sobald sie die Aufsichtspflicht übertragen. Sobald die Aufsichtspflicht mit einer Unterschrift auf den Reiseveranstalter übertragen ist, übernimmt dieser auch die Haftung für materielle, seelische und körperliche Schäden, die dem Kind widerfahren können.

Veranstalter steht in der Haftung bei Verstößen gegen das geltende Gesetz

Grundsätzlich muss der Reiseveranstalter dafür Sorge tragen, dass alle Aufsichtspersonen ihre Aufgaben ernst nehmen und entsprechend erfüllen. Das bedeutet auch, dass sie Straftaten verhindern, beispielsweise durch das Schlichten von körperlichen Auseinandersetzungen. Die Aufsichtspersonen müssen auch darauf achten, dass die Jugendlichen keinen Alkohol, Tabakwaren und auch keine Drogen konsumieren. Dasselbe gilt auch für sexuelle Kontakte. Die Aufsichtspersonen tragen während der Reise dafür Sorge, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine sexuellen Kontakte eingehen. Männliche und weibliche Jugendliche werden getrennt voneinander untergebracht und es können auch Vorkehrungen getroffen werden, dass diese sich beispielsweise nachts nicht treffen können (§180 StGB).

Jugendliche dürfen nur mit Zustimmung tanzen gehen

Eltern und Veranstalter sollten das Jugendschutzgesetz kennen. Das regelt die Aufenthaltsbeschränkungen für Gaststätten, Tanzveranstaltungen oder auch für Spielhallen. Ist der Besuch einer öffentlichen Party oder Ähnliches geplant, so müssen die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich bestätigen, dass eine volljährige Person, die der Veranstalter ausgewählt hat, die Aufsichtspflicht übernimmt. Der Veranstalter steht dann dafür ein, dass eine solche Veranstaltung ordnungsgemäß abläuft.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Geschieht im Urlaub ein Zwischenfall und ein Kind verletzt sich, trinkt unbeaufsichtigt Alkohol oder begeht eine Straftat, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Jugendliche ab 16 Jahre haben immer auch ein Recht auf Privatsphäre. Im Einzelfall prüft dann das Gericht, ob der Aufsichtsperson in der Verantwortung stand oder nicht.

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