Sind nach Beendigung eines 14-jährigen Mietverhältnisses Einkerbungen am Laminatboden sowie zahlreiche Verfärbungen am Teppich vorhanden, steht dem Vermieter deshalb kein Schadensersatz zu. Dabei handele es sich nicht um ersatzfähige Beschädigungen, sondern um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen, entschied nach Auskunft der ARAG das Landgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 28. Mai 2019 (Az.: 3 S 31/19).
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