VW-Dieselskandal: Unzählige Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes

Seit über vier Jahren beschäftigen sich Bürger, Politik, Wirtschaft und Gerichte mit dem Diesel-Abgasskandal bei VW. Damit die Verbraucher nicht den Überblick verlieren, welche Modelle mit einem manipulierten Motor auf den Straßen unterwegs sind, gibt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr in den nächsten Wochen einen Überblick über die betroffenen Fahrzeuge und die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und verhilft den Verbrauchern gegen Daimler, VW und Opel zu ihrem Recht. „Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll klar. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

Die Mutter aller Rückrufe: Der Motor EA 189 im Fokus des KBA

„Zur Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit der mit dieser Typengenehmigung oder einem ihrer Nachtragsstände genehmigten Aggregate des Typs EA 189 EU5 sind die unzulässigen Abschalteinrichtungen entsprechend Nr. 2.16 der UN/ECE-Regelung Nr. 83 in Übereinstimmung mit Nr. 5.1.2.1 der UN/ECE-Regelung Nr. 83 und Artikel 3 Nr. 10 der VO (EG) Nr. 715/2007 in Übereinstimmung mit Artikel 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit insbesondere der Emissionen des genehmigten Systems nach der Entfernung dieser zu ergreifen; dies ist durch Beibringen geeigneter Nachweise zu belegen.“

Was sich ziemlich bürokratisch liest, war im Oktober 2015 der Anfang des ersten Rückrufs im Diesel-Abgasskandal bei VW. Der Motor EA 189 entsprach nicht der Typengenehmigung EU 5. Das KBA machte in dem Schreiben klar, dass in dem VW-Motor eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ verbaut war. Und für die Behörde war ebenso klar, dass die Abschaltvorrichtung nicht zum Schutz des Motors eingebaut war, wie die Volkswagen AG stets beteuert hatte. Und so kam es zum verpflichtenden Rückruf von 2,4 Millionen Dieselfahrzeuge. VW war gezwungen, so schnell wie möglich die Motoren wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu versetzen. Ansonsten drohte das KBA auch mit Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge. Erst Anfang November 2016 genehmigte das Kraft­fahrt-Bundes­amt (KBA) die vorgeschlagene Umrüstung von Modellen mit 1,6-Liter-TDI-Motor vom Typ EA 189.  Weitere durch das KBA angeordnete Rückrufe folgten. Die Diesel-Abgasskandal kam ins Rollen.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei VW zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier)

2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.

3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Zu welchen Optionen rät im VW-Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

„Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Da helfe auch die Software-Updates nichts. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

  • Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
  • Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Bindung an Vertragswerkstätten
  • Minderung des Wiederverkaufswertes
  • Drohende Fahrverbote
  • Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
  • Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das Software Update ergeben können
  • Stilllegung des Fahrzeugs 

 „VW muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten“, forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal

Für die Volkswagen AG wird es im Diesel-Abgasskandal immer enger. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 13 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verklagt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW.

Auch in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter klargemacht, dass ein Vergleich mit den rund 450.000 Verbrauchern der bessere Weg für VW ist, als das Verfahren zu Ende zu führen. Kurz um: Die Zeichen stehen auch in Braunschweig für VW auf Niederlage (hier). Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten bei der Musterfeststellungklage die Verbraucherinteressen in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Scheitert ein Vergleich und wird der Autobauer VW verurteilt, kommt auf das Unternehmen eine Prozesslawine ungeahnten Ausmaßes zu. Denn jeder einzelne Teilnehmer der Musterfeststellungsklage kann und muss nach einem für ihn positiven MFK-Urteil Einzelklage gegen VW einreichen.

Woher weiß der Verbraucher, ob sein Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal bei der VW AG betroffen ist?

Auf der Website von Volkswagen kann mithilfe einer Überprüfungsfunktion  festgestellt werden, ob ein Diesel betroffen ist oder nicht. Dazu muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf der Website eingegeben werden. Dabei ist jedoch auch Vorsicht angesagt: Nur, weil ein Hersteller behauptet, seine Fahrzeuge seien nicht manipuliert, handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Wahrheit. Die Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt. Über Jahre sind die Verbraucher an der Nase herumgeführt worden. Das Landgericht Stuttgart hat übrigens entschieden, dass ein offizieller Rückruf keinen Einfluss auf Schadensersatzansprüche hat. Den Klageweg zu prüfen, macht daher immer Sinn. Hier geht es zum kostenlosen und unverbindlichen Online-Check.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel