Er gehörte vom 16. Dezember 1999 bis zum 2. April 2008 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
Prof. Dr. Hoffmann-Riem studierte Rechtswissenschaften und im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften sowie Soziologie an den Universitäten Hamburg, Freiburg i. Br. und München. In Berkeley erlangte er den Grad eines Master of Laws (LL.M.). Er legte in den Jahren 1964 und 1970 beide Staatsexamina ab und wurde 1968 zum Doktor der Rechte promoviert. Nach seiner Habilitation im Jahre 1974 wurde er als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an die Universität Hamburg berufen. Von 1979 bis 1995 war er Direktor und in den Jahren 1998 und 1999 Vorsitzender des Direktoriums des Hans-Bredow-Instituts. Prof. Dr. Hoffmann-Riem war von 1995 bis 1997 Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesrats.
Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht wirkte Prof. Dr. Hoffmann-Riem als Berichterstatter an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mit. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen in Sachen "akustische Wohnraumüberwachung" (BVerfGE 109, 279), "Rasterfahndung" (BVerfGE 115, 320), "Cicero" (BVerfGE 117, 244), "Online-Durchsuchung" (BVerfGE 120, 274) und "automatische Kennzeichenerfassung" (BVerfGE 120, 378).
Seit 2007 war Prof. Dr. Hoffmann-Riem zudem Mitglied der Venedig Kommission des Europarats (European Commission for Democracy through Law); er schied 2019 auf eigenen Wunsch aus. Seit Mitte 2012 ist er Professor für Recht und Innovation an der Bucerius Law School in Hamburg.
Prof. Dr. Hoffmann-Riem wurde im Jahre 2008 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Zudem ist er Träger des Emil-von-Sauer-Preises.
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