Zahlung der Geldleistungen sichergestellt

Die Agentur für Arbeit und Jobcenter in der Region sowie die Familienkasse bitten die Bürgerinnen und Bürger, ihre Räumlichkeiten nur noch in dringenden finanziellen Notfällen sowie der erforderlich persönlichen Antragsstellung aufzusuchen.

Diese Einschränkungen zum Schutz der Kunden/innen und Mitarbeiter/innen vor der Ansteckung mit dem sogenannten Corona Virus gelten zunächst bis zum 17. April 2020.

Es wird empfohlen, Kontakte möglichst telefonisch, per E-Mail oder per Post zu pflegen. Bereits vereinbarte persönliche Termine werden zu telefonischen Beratungsterminen. 

Online steht der e-Service unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices zur Verfügung. Ganz bequem kann man 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche diesen Service nutzen.   Gleiches gilt ebenso für das Arbeitslosengeld II https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2  als auch die Familienkasse https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

Beim Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte diese in den Hausbriefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle eingeworfen oder per Post zugestellt werden.

Wichtig, die Zahlung der Geldleistungen wird weiterhin gewährleistet.

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