Die Menschen in Deutschland sind aufgerufen, auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen und Reisen zu verzichten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Schulen und Kindertagestätten bleiben vorerst geschlossen. In Bildungsstätten, Akademien und weiteren Einrichtungen der Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit werden nahezu alle Veranstaltungen, Kurse, Tagungen und Seminare abgesagt. Auch viele internationale Begegnungen können nicht stattfinden. Die Vorsitzende der BKJ, Susanne Keuchel, sagt dazu:
„Die BKJ begrüßt, dass Ministerien auf Bundes- und Länderebene bereits Regelungen getroffen haben, um beispielsweise Stornierungskosten zu erstatten und Träger anderweitig vor finanziellen Engpässen zu schützen. Zugleich bleibt auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Träger und freiberuflich Tätigen oftmals ein finanzieller Verlust, der nicht aufgefangen werden kann. Vor allem Einrichtungen und Vereine, deren Existenz von den Erlösen aus Teilnahmebeiträgen und Ticketverkäufen abhängt, brauchen dringend Unterstützung.“
Prof.in Dr.in Susanne Keuchel, BKJ-Vorsitzende
Die BKJ appelliert deshalb an alle öffentlichen Fördergeber in Bund, Ländern und Kommunen, die Möglichkeiten des Haushaltsrechts auszuschöpfen und, wenn nötig, ihre Förderregularien anzupassen, damit öffentlich geförderte Jugend- und Bildungs- und Kultureinrichtungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Dazu gehört, dass bereits entstandene Kosten auch dann übernommen werden, wenn eine Veranstaltung nicht stattfinden kann. Ferner sollten Bund, Länder und Kommunen Möglichkeiten schaffen, um Einnahmeausfälle wegen abgesagter Veranstaltungen oder ausbleibender Teilnehmer*innen zu kompensieren.
Freiberufler*innen und Selbstständige verlieren ihre Einkünfte
Große Sorgen bereitet der BKJ insbesondere die Situation von freiberuflich oder selbständig Tätigen im Jugend-, Bildungs- und Kulturbereich. Dazu zählen etwa freischaffende oder in kleinen Agenturen und Vereinen arbeitende Kultur-, Medien-, Musik-, Spiel-, Tanz-, Theater- und Zirkuspädagog*innen sowie Kultur- und Medienschaffende. Sie alle sind unmittelbar von Einnahmeausfällen betroffen. Beispielsweise fallen Honorare für kulturpädagogische Angebote im Ganztag aus, die wegen Schulschließungen nicht stattfinden. An die Fachstrukturen und Träger im Bereich der Kulturellen Bildung appelliert die BKJ deshalb, freiberuflich Tätige nach Möglichkeit durch Ausfallhonorare etc. vor Einnahmeverlusten zu schützen.
Nothilfefonds auch für Akteure der Kulturellen Bildung nötig
Unterstützung für Künstler*innen wurde in Form eines Nothilfefonds auf den Weg gebracht. Ein solcher Fonds muss nach Ansicht der BKJ auch für selbständige Pädagog*innen sowie kulturpädagogische Agenturen und Vereine offen stehen, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind. Diese Gruppe darf nicht durchs Raster fallen, weil sie an der Schnittstelle zwischen Jugend-, Bildung- und Kulturbereich angesiedelt ist.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ist der Dachverband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Deutschland. Sie ist ein Zusammenschluss von 56 bundesweit agierenden schulischen und außerschulischen Institutionen, Fachverbänden und Landesdachorganisationen der Kulturellen Bildung. Die Mitgliedsorganisationen repräsentieren die unterschiedlichen Künste, Kultursparten und kulturpädagogischen Handlungsfelder. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung und Förderung der Kulturellen Bildung: gesellschaftlich sensibel, nachhaltig, möglichst für jeden Menschen zugänglich, von Anfang an und ein Leben lang. www.bkj.de
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