„Die Medizinischen Dienste haben ihre Bereitschaft erklärt, mit ihren medizinischen und pflegerischen Personalressourcen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen. Dafür muss ein strukturiertes Vorgehen auf Landesebene erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Landesministerien und den Akteuren auf Landesebene werden die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) vereinbaren, welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll und praktisch umsetzbar sind. Vorstellbar ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MDK die Gesundheitsämter vor Ort zum Beispiel bei der Nachverfolgung von Infektionsketten unterstützen oder dass auch punktuelle Entlastungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ermöglicht werden. Dabei müssen sich alle Beteiligten auch über die Begrenztheit der MDK-Personalressourcen im Klaren sein. Die MDK beschäftigen bundesweit 3.500 Pflegekräfte. In Deutschland gibt es über 25.000 Pflegeeinrichtungen.
Eine spürbare Entlastung für die Einrichtungen bringt die Aussetzung der jährlichen Regelprüfung der Qualität in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen sowie der Verzicht auf die persönliche Pflegebegutachtung der Pflegebedürftigen zur Einstufung in die Pflegegrade. Beides wird nunmehr bis Ende September ausgesetzt.“
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
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