Mercedes Benz mit unzulässiger Abschaltreinrichtung
Der Kläger hatte im vorliegenden Fall im Juni 2016 einen Mercedes Benz V 250 D für 60.162,35 Euro gekauft. Am 26. Oktober 2018 teilte Daimler dem Kläger mit, dass das Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf betroffen sei. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA musste daher ein Software-Update in das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Im Motor vom Typ OM 651 soll die Messung des Schadstoffausstoßes mit einer speziellen Software manipuliert worden sein. Der Kläger habe beim Kauf von der Manipulation keine Informationen erhalten und sei damit arglistig getäuscht worden, argumentierte das Landgericht Freiburg in der Urteilsbegründung. Für das Gericht stand außer Frage, dass der Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 VO 715/2007/EG ausgestattet war. Die Voraussetzungen für Haftung nach § 826 BGB sah das Gericht auch als gegeben an. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes der Daimler AG müsse Kenntnis von der Entscheidung zur serienmäßigen Anwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt haben. Hätte Daimler nicht die Entscheidung getroffen, die mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Motoren in Fahrzeuge einzubauen, wäre das Klägerfahrzeug mangels EG-Typengenehmigung gar nicht auf den deutschen Markt gelangt. Der Kläger hätte dann das Fahrzeug mit der darin verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung gar nicht erwerben können. Unterm Strich bewertete das Landgericht Freiburg eindeutig: Der Kläger kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Daimler hat sittenwidrige gehandelt. Eine Nutzungsentschädigung muss sich der Kläger jedoch anrechnen lassen.
Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?
Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.
- Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
- Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.
Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal
Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hat schon einige Verfahren geführt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 (Az. 23 O 127/18). Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier, Schadensersatz.
- Landgericht Hanau, Urteil vom 7. 6. 2018 , Az. 9 O 76/18 hier, Schadensersatz.
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018, Az. 7 O 133/18 – Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 – 10 O 93/19, unveröffentlicht.
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.
Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 178/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
- Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.
- Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.
- Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
- Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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