- Haftpflichtkasse unterstützt von Corona betroffene Branche
- Initial tragfähige und vernünftige Lösung für Bayern getroffen
- Hilfszahlung wird bei Liquiditätsengpässen nicht auf staatliche Leistungen angerechnet
Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Unternehmer, insbesondere Hotels und Gaststätten, bringt das in eine finanzielle Notlage. Die Betriebsschließungsversicherung greift in diesen Fällen jedoch nicht automatisch. Dafür gibt es mehrere Gründe, z.B. erfolgte die Schließung der Betriebe aus generalpräventiven Gründen und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht.
Kunden, bei denen die Voraussetzung zur Gewährung des Versicherungsschutzes im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung nicht vorhanden ist, möchte die Haftpflichtkasse in dieser schwierigen Lage helfen. Deshalb hat sie an den vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit den Interessensverbänden der Kunden, insbesondere dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und Versicherern teilgenommen. Gemeinsam haben sich alle Beteiligten für Bayern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe geeinigt.
Die Haftpflichtkasse wird sich über Bayern hinaus in allen übrigen Bundesländern an dieser Lösung orientieren.
„Dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen notleidenden Kunden in Bayern erreicht haben, freut uns“, sagt Torsten Wetzel, Vorstand Schadenressort der Haftpflichtkasse. „Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist es uns ein wichtiges Anliegen, gerade auch in schwierigen Zeiten unseren Geschäftspartnern und Kunden verantwortungsbewusst zur Seite zu stehen.
Die Haftpflichtkasse stellt dafür gemeinsam mit den weiteren an der Initiative beteiligten Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.
Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert. Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, zahlt die Haftpflichtkasse auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. für 30 Tage). Dabei hat die Zahlung der Haftpflichtkasse bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen.
Die Haftpflichtkasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Roßdorf bei Darmstadt. Mit über 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut der deutschlandweit aktive Schaden- und Unfallversicherer rund 2 Millionen Versicherungsverträge mit einem Beitragsvolumen von mehr als 200 Millionen Euro. Sein Portfolio umfasst für Privatkunden die private Haftpflicht-, Hausrat- sowie Unfall-Versicherung und für Firmenkunden die Betriebshaftpflicht-, Betriebsschließungs-, Umweltschadens- sowie AGG-Versicherung. Aufgrund ihrer Rechtsform ist die Haftpflichtkasse keinen externen Kapitalgebern verpflichtet, sondern ausschließlich ihren Versicherungsnehmern. Als Mitglieder in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit profitieren sie von einem zeitgemäßen Versicherungsschutz, der sich ausschließlich an ihren Bedürfnissen und den aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert. Der besonderen Beziehung zu ihren Kunden trägt die Haftpflichtkasse darüber hinaus mit einem außerordentlich hohen Servicestandard Rechnung, der die Grundlage für einen fairen und vertrauensvollen Umgang auf Augenhöhe garantiert.
Die Haftpflichtkasse VVaG
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