Was ist über den neuartigen Erreger bekannt?
Der neue Erreger gehört zum Stamm der Coronaviren. Diese Viren sind meist auf bestimmte Tiere wie Vögel oder Säugetiere spezialisiert, die sie als Wirt befallen. Die normalen Coronaviren des Menschen führen meist nur zu leichten Erkältungen. Sie können aber auch zu sehr schwerwiegenden Erkrankungen führen, vor allem, wenn es ihnen beispielsweise gelingt, von Tieren auf den Menschen überzuspringen. 2002 bis 2003 hatte dies zur SARS-Epidemie geführt, die die Welt in Atem gehalten hat; 2012 kam die MERS-Epidemie im Nahen Osten. Das neue Virus hat sich inzwischen fast in der ganzen Welt verbreitet und führt vor allem in Norditalien zu dramatischen Zuständen. Die WHO hat dem Virus, das zunächst als „2019-nCoV“ bezeichnet wurde, inzwischen aufgrund seiner Verwandtschaft zum SARS-Coronavirus den offiziellen Namen SARS-Corona-Virus 2 (SARS-CoV-2) gegeben. Die durch das Virus ausgelöste Erkrankung wird Covid-2019 (Coronavirus Disease 2019) genannt. Derzeit gehen Seuchenexperten und -expertinnen davon aus, dass sich die ersten Patienten im Dezember 2019 auf einem Markt in der chinesischen Stadt Wuhan angesteckt haben.
Wie wird das Virus übertragen?
Der neue Erreger wurde wohl zuerst zwischen Tier und Mensch übertragen. Aber inzwischen verbreitet er sich mit hoher Geschwindigkeit von Mensch zu Mensch. Klar ist, dass sich das neuartige Virus durch Tröpfcheninfektionen ausbreitet. Da der Erreger auch in Stuhlproben nachgewiesen wurde, ist auch eine Übertragung des Virus über das Verdauungssystem nicht auszuschließen. Das Virus kann sich zudem über Oberflächen ausbreiten, die häufig angefasst werden. Zudem könnte das SARS-Coronavirus-2 von einer erkrankten Mutter auf ihr neugeborenes Kind übertragen werden. Kinder im Mutterleib sind dagegen vermutlich vor einer Infektion geschützt, wie erste Erkenntnisse aus China zu Frauen im letzten Schwangerschaftsdrittel nahelegen.
Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat die Politik weitreichende Maßnahmen ergriffen. Alle sollten sich an die Regeln halten, die vor Ort gelten. Soziale Kontakte im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich müssen unbedingt reduziert werden, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen. In der aktuellen Situation sollte zudem besonders auf eine gute Händehygiene geachtet werden. Das heißt, regelmäßig – vor allem nach der Rückkehr in die Wohnung nach Aufenthalten im Freien und vor jeder Mahlzeit – die Hände gründlich mit Seife waschen (mindestens 30 Sekunden einwirken lassen) oder desinfizieren. Zudem sollte ein Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermieden werden. Husten und Niesen sollten in die Armbeuge erfolgen, damit der Erreger nicht über die Hand an Türgriffe oder ähnliches gelangt und sich so weiterverbreitet. Zu Infizierten und Erkrankten muss Abstand gehalten werden. Auf das Händeschütteln sollte man in der derzeitigen Situation selbstverständlich verzichten.
Welche Symptome werden durch das Virus ausgelöst?
Infektionen mit dem SARS-Coronavirus-2 können unterschiedlich verlaufen. Bei einem Teil der Patienten beginnt die als Covid-2019 bezeichnete Erkrankung mit trockenem Husten (in 55 Prozent der Fälle), Fieber (39 Prozent), Schnupfen (28 Prozent) und Halsschmerzen (23 Prozent). Gefürchtet ist die Lungenentzündung, die entstehen kann. Bei schwer erkrankten Patienten kann sich daraus ein akutes Atemnotsyndrom entwickeln, das eine mechanische Beatmung erfordert. Das Risiko für einen solch schweren Verlauf ist abhängig vom Alter und von den Vorerkrankungen des Patienten. Allerdings sollte man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen: Auch jüngere Menschen haben ein relevantes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung. Lediglich bei Menschen unter 19 Jahren gab es laut einer Auswertung aus den USA keinen Fall, der beatmet werden musste. Bei einem Teil der Infizierten zeigen sich aber auch nur leichte Erkältungssymptome wie Halsschmerzen. Vereinzelt kann es auch zu Durchfall kommen. Die zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome vergehende Zeit (Inkubationszeit) wird im Mittel auf fünf bis sechs Tage geschätzt, die kürzeste beobachtete Inkubationszeit betrug einen Tag, die längste 14 Tage.
Wie ist die aktuelle Lage in Deutschland?
Es handelt sich in Deutschland und weltweit nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die Zahl der Fälle steigt weiter an. Alle Bundesländer haben Erkrankungsfälle gemeldet, und es gibt auch in Deutschland Todesfälle. Insgesamt schätzt das RKI die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung aktuell als „hoch“ ein. Die Politik hat mit einem umfassenden Kontaktverbot reagiert, das die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Die Gefährdung ist je nach Region unterschiedlich. Krankenhäuser und Arztpraxen sind je nach regionaler Verbreitung des Virus, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Maßnahmen unterschiedlich stark betroffen, örtlich kann die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals bereits sehr hoch sein. Aus diesem Grund wurde angeordnet, alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in den deutschen Krankenhäusern auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Zudem wird der Einsatz der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und des Weiteren Personals so geplant und erhöht, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in den Kliniken gestärkt wird. Die Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Kontaktpersonen von Infektionsfällen sollen identifiziert werden und unter Quarantäne gestellt werden. Parallel dazu werden Risikogruppen identifiziert, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dazu gehören zum Beispiel chronisch kranke Menschen. Für diese Gruppen sind Schutzmaßnahmen angelaufen. Außerdem werden die Behandlungskapazitäten in den Kliniken erhöht. Die Bekämpfungsstrategie wird schrittweise an die aktuelle Lage angepasst.
Was kann ich persönlich in der aktuellen Situation tun?
Jeder Einzelne ist in der aktuellen Situation aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um sich selbst und andere zu schützen – vor allem besonders gefährdete Personen wie alte oder chronisch kranke Menschen. Wer selbst unvernünftig ist und sich nicht an die neuen Regeln hält, weil er meint, keinen schweren Verlauf zu erleiden, steckt möglicherweise seine Eltern, Großeltern oder Nachbarn an. Aktuell geht es in erster Linie um die Vermeidung von unnötigen sozialen Kontakten und die Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene-Empfehlungen, aber auch um Unterstützung in Form von Nachbarschaftshilfe (zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen und Besorgungen). Grundsätzlich sollte sich jeder über die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung und der Länderministerien auf dem Laufenden halten und diese auch mit den Personen teilen, die gegebenenfalls keinen Zugang dazu haben.
Wer sollte sich auf das Coronavirus testen lassen?
Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einem Infizierten oder Erkrankten hatten, sollten sich unverzüglich an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Wer sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat, ist aufgefordert, unnötige Kontakte zu vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben – auch, wenn bisher keine Symptome aufgetreten sind. Beim Auftreten von akuten Symptomen (Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und zunehmende Atemnot) sollte telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt/ der Hausärztin oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt wird, trifft der behandelnde Arzt. Generell sollten in allen genannten Fällen so weit wie irgendwie möglich Kontakte vermieden und besonders auf die „Husten- und Niesetikette“ sowie auf eine gute Händehygiene geachtet werden.
Wie sehen die neuen Regelungen für eine erleichterte Krankschreibung bei Atemwegs-Erkrankungen aus?
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal 14 Tage ausstellen lassen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxis aufsuchen; die AU-Bescheinigung wird in diesem Fall per Post zugesendet. Auch die elektronische Gesundheitskarte muss nicht vorgelegt werden – es reicht, die Versichertendaten per Telefon mitzuteilen und die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Praxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte. Die Regelung zur erleichterten Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege gilt auch für die Krankschreibung von Kindern (also für den Erhalt der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“). Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind. Sie gilt nicht für Erkrankte, die eine schwere Symptomatik vorweisen. Seit 23. März 2020 fallen unter die Regelung auch Patienten, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht ein Test erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. In einigen Regionen benötigen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem Patienten per Post zu. Falls es dem Patienten nach einer telefonischen Krankschreibung im weiteren Verlauf schlechter geht, sollte er– nach telefonischer Anmeldung – unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Die Ausnahme-Regelung gilt zunächst bis zum 23. Juni 2020, um Ärzte und Patienten zu entlasten. Dann soll über eine Verlängerung entschieden werden.
Ist es sinnvoll, eine Atemschutzmaske zu tragen?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Personen sinnvoll, die an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt sind und sich im öffentlichen Raum bewegen müssen. So lässt sich das Risiko einer Ansteckung für andere verringern. Dabei muss auf den korrekten Sitz des MNS genauso geachtet werden wie auf den regelmäßigen Austausch, denn die Atemschutzmasken feuchten leicht durch. Korrekt sitzt der MNS, wenn Nase und Mund vollständig bedeckt sind. Bisher gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Belege dafür, dass sich gesunde Personen durch das Tragen des MNS vor einer Infektion schützen können. Wer sich schützen will, sollte in erster Linie auf die korrekte Husten- und Niesetikette, die Händehygiene und das Abstandhalten – etwa ein bis zwei Meter von krankheitsverdächtigen Personen – achten (siehe auch: Kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?). Dennoch kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes davor schützen, andere Personen dann anzustecken, wenn man noch gar nichts von einer eigenen Infektion weiß. Diese Maßnahme sollte nicht davon abhalten, die empfohlene Hygieneetikette einzuhalten.
Gibt es schon Medikamente, die gegen Covid-19 helfen?
Es gibt noch keine zugelassenen Medikamente zur Behandlung von Covid-19, erste Arzneimittel sind jedoch im Versuchsstadium. Medikamente, die derzeit bei einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt werden, können lediglich die Symptome lindern (siehe auch: Wie wird behandelt?). Die Verunsicherung zahlreicher Menschen angesichts der Corona-Pandemie führt schnell zu Gerüchten und Falschmeldungen, oft auch in sozialen Medien. Auf verschiedenen Internetseiten wird zudem mit vermeintlichen Arzneimitteln geworben, die eine Heilung der Infektion versprechen. Momentan ist wissenschaftlich nicht belegt, ob bestimmte Medikamente Einfluss auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Im schlimmsten Fall können im Internet angebotene Medikamente sogar schädlich sein. Auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln schützt nicht vor Covid-19 und heilt die Erkrankung auch nicht.
Wie wird behandelt?
Eine spezifische Therapie gibt es für die Covid-2019-Erkrankung derzeit noch nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit fiebersenkenden Mitteln, einer medikamentösen Therapie eventueller bakterieller Zusatzinfektionen der Atemwege bis hin zur Beatmung und vorübergehenden extrakorporalen Oxygenierung (Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff außerhalb des Körpers durch eine Maschine) bei einem schweren Atemnotsyndrom. An einem Impfstoff zur Vorbeugung gegen das neue Coronavirus wird noch gearbeitet.
Dürfen Notfallpatienten noch ins Krankenhaus?
Aus Angst vor einer Infektion mit Coronaviren sollte niemand auf dringende medizinische Hilfe in einem Krankenhaus verzichten. Die Versorgung von Notfällen in den Krankenhäusern sei sichergestellt – so betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Es werde streng darauf geachtet, dass Covid-19-Patientinnen und Patienten von den übrigen Patienten und Patientinnen isoliert sind. Medizinische Notfälle sind beispielsweise ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt und diese müssen schnell versorgt werden. Da zählt jede Minute.
Weitere Informationen:
Robert Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762?isLocal=false&isPreview=false
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