Gespräch im Bundesinnenministerium
Bei dem Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung, der Länder und Kirchen und Religionsgemeinschaften im Bundesministerium des Innern (BMI) waren sich laut Pressemitteilung des BMI alle einig, „dass nun Wege aufgezeigt werden müssen, wie die Aufnahme des religiösen Lebens schrittweise wieder ermöglicht werden kann.“ Der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen stehe für alle im Vordergrund. Es wurde auch deutlich gemacht, „dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen von Anfang an breit mitgetragen haben“.
Kirchenleitung ist dankbar für schrittweise Zulassung
Der Präsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Pastor Werner Dullinger (Ostfildern), begrüßt, dass die Überprüfung einer schrittweisen Wiederzulassung von gottesdienstlichen Veranstaltungen in Aussicht gestellt wurde. Allerdings gelte es jedoch, bei der demographischen Zusammensetzung vieler adventistischer Kirchengemeinden, im Einzelfall die gesundheitlichen Risiken abzuwägen und die räumlichen Voraussetzungen zu prüfen, ob die gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln auch wirklich eingehalten werden könnten. Vizepräsident Johannes Naether (Hannover) ist dankbar für die Perspektiven und ergänzt: „Über die Abwägung zentraler Verfassungsgüter in einem ständigen Dialog zu bleiben, ist in Krisenzeiten besonders wichtig, um die Sensibilität für die Wahrung unserer Grundrechte aufrecht zu erhalten. Daher erfordert es jetzt von allen Kirchen Disziplin und Einsicht, praktisch wirksame Hygienemaßnahmen umzusetzen, auch wenn es ungewohnt ist und manche Tradition behindern mag. Die Verantwortung jedes Einzelnen ist hier gefordert.“
Kirchen bei Erarbeitung von Konzepten gefordert
Wie aus der Mitteilung des BMI hervorgeht, werde das Ministerium nun in Abstimmung mit den Ländern auf Grundlage der Konzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften einen Vorschlag für die nächste Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder erarbeiten, in welchen Schritten und unter welchen Voraussetzungen Gottesdienste, Seelsorge und Trauerfeiern unter Einhaltung der strengen Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutzes bald nach dem 30. April 2020 möglich sein könnten.
Teilnehmende des Gesprächs im BMI
Teilnehmende des Gesprächs waren: Dr. Markus Kerber, Staatsekretär im Bundesinnenministerium sowie Prof. Dr. Günther Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister; von Seiten der Religionsgemeinschaften nahmen Prälat Dr. Karl Jüsten (Leiter des Katholischen Büros Berlin), Prälat Dr. Martin Dutzmann (Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union), Archimandrit Emmanuel Sfiatkos (Beauftragter der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland bei der Bundesregierung und am Sitz des Bundestags), Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland) und Burhan Kesici (Sprecher des Koordinationsrats der Muslime sowie Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland) teil. Telefonisch zugeschaltet waren die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien der Bundesländer Hamburg (Staatsrat Jan Pörksen), Nordrhein-Westfalen (Staatssekretär Nathanael Liminski) und Baden-Württemberg (Staatssekretär Dr. Florian Stegmann). Beobachter des Treffens hätten sich noch einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) an dem Gespräch gewünscht, da sich das christliche Leben in der Bundesrepublik nicht nur in den beiden großen etablierten Kirchen gestalte.
Zur Pressemeldung des BMI Religiöses Leben Schritt für Schritt ermöglichen.
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