Universitätsklinikum nimmt von Spahn geforderten Regelbetrieb schrittweise wieder auf

Das Universitätsklinikum Mannheim bietet nach der Freigabe durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wieder weitgehend sein komplettes Diagnose- und Behandlungsspektrum an. Zum Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern werden Patienten vor ihrer Aufnahme routinemäßig auf SARS-CoV-2 getestet.

Der Bundesgesundheitsminister hatte die deutschen Krankenhäuser aufgefordert, schrittweise „in einen Regelbetrieb“ zurückzukehren. Da in ganz Mannheim derzeit deutlich weniger als 50 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden – davon aktuell 13 am Universitätsklinikum –, können nun auch wieder Patienten ambulant und stationär versorgt werden, deren Operationen oder Eingriffe medizinisch weniger dringlich sind. Dabei bleibt – wie von Spahn gefordert – ein Teil der Betten, insbesondere im intensivmedizinischen Bereich, auch weiter für COVID-19-Patienten reserviert.

„Nach der Aufforderung der Bundeskanzlerin vom 12. März haben wir uns konsequent auf die Versorgung einer großen Zahl von Patienten mit Covid-19 ausgerichtet. Dazu haben wir unsere Intensivkapazitäten deutlich ausgebaut und planbare Operationen, Eingriffe und Krankenhausaufenthalte verschoben, soweit es medizinisch vertretbar war“, erläutert Professor Dr. med. Hans-Jürgen Hennes, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des Universitätsklinikums. Jetzt soll der Regelbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden. Dabei haben Patienten Vorrang, deren Behandlungstermine abgesagt werden mussten. So sollen Wartelisten abgebaut und notwendige Diagnose- und Therapie-maßnahmen nicht weiter aufgeschoben werden.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werden am Universitätsklinikum Patienten mit und Patienten ohne COVID-19-Erkrankung strikt getrennt. Dazu wurden spezielle Isolier- und Index-Stationen eingerichtet, das Besuchsverbot strikt durchgesetzt und eine grundsätzliche Maskenpflicht eingeführt. Außerdem werden Patienten vor ihrer Aufnahme routinemäßig auf SARS-CoV-2 getestet.

Testpflicht

Patienten, die für eine geplante Operation aufgenommen werden, werden vor ihrer Aufnahme auf SARS-CoV-2 getestet. Nur bei einem negativen Testergebnis kann der Eingriff wie geplant stattfinden.

Isolier- und Indexstationen

Für Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung hat das Universitätsklinikum strikt getrennte Bereiche eingerichtet: Spezielle Isolationsstationen und Isolations-Intensivstationen behandeln Patienten mit COVID-19 völlig getrennt von anderen Patienten. Für Patienten, bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann, stehen Einzelzimmer auf sogenannten Index-Stationen bereit. Dort werden diese Patienten ebenfalls in Einzelzimmern isoliert, bis das Ergebnis ihres Abstrichtests vorliegt. Sowohl Infektions- als auch Index-Stationen werden von infektions-erfahrenem und speziell geschultem Personal betrieben, das nur dort zum Einsatz kommt – auf regulären Stationen werden keine SARS-CoV-2-positiven Patienten versorgt.

Maskenpflicht

Auf dem Campus des Universitätsklinikums muss außerhalb des eigenen Zimmers immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Entsprechende chirurgische Schutzmasken werden an den Eingängen kostenfrei an Patienten verteilt.

Besuchsverbot

Patienten dürfen auf Anordnung der Landesregierung aktuell grundsätzlich keinen Besuch empfangen. Ausnahmen sind möglich für Begleitpersonen bei der Geburt, Eltern im Kinderzentrum, Angehörige von Patienten der Palliativstation sowie für Begleitpersonen bei Notfallaufnahmen bzw. von geistig eingeschränkten Patienten. In medizinisch begründeten Fällen können Stationsoberärzte weitere Ausnahmen ermöglichen.

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