Hygiene und Abstand oberstes Gebot

Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gerade in dieser Zeit eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Abstandsregeln sowie Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell das Wichtigste.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Hygiene. Klar sollte sein: Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit seiner Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Arbeitsfähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen einer ganzen Branche. Das sollte jedem bewusst sein.

Seit Beginn der Corona-Krise werden über Empfehlungen, Leitlinien, Informationsschreiben und Allgemeinverfügungen Regelungen und Hinweise für das Alltagsleben, aber auch für die Arbeitswelt erlassen, die auch die „Grüne Branche“ betreffen. Grundsätzlich gelten alle Schutzmaßnahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die Saisonarbeit. Wichtig sind dabei Hygienestandards, Abstandsregelungen und Ausgangsbeschränkungen.

Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich und in der schnelllebigen Zeit kaum überblickbar. Die SVLFG steht deshalb seit Beginn der Krise im intensiven Austausch mit den Bundes- und Landesbehörden und den verschiedensten Verbänden. Sie hat Handlungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für die Unternehmen erstellt und publiziert:

  • Gefährdungsbeurteilung Corona
  • Musterbetriebsanweisung Corona in 13 Sprachen
  • Betriebliche Pandemieplanung
  • FAQs zu Corona
  • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Saisonarbeit
  • Checkliste Saisonarbeit
  • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf Baustellen
  • Checkliste Baustellen
  • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Forstarbeit
  • Checkliste Forstarbeit
  • Infektionsschutz Corona – Plakat in 8 Sprachen

Alle Informationen sind unter www.svlfg.de/… einsehbar und können herunter geladen werden. Die Informationen werden ständig aktualisiert.

Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die Quarantäneregeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft der Saisonarbeiter einzuhalten. Aber auch danach gelten die Abstands- und Hygienevorschriften bei der Arbeit, beim Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei der Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von kleinen Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu achten („Zusammen arbeiten – zusammen wohnen“), um die Übertagungsgefahren möglichst gering zu halten.

Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG-Prävention beraten zurzeit telefonisch die Mitgliedsbetriebe zu allen Anfragen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, speziell auch zu COVID-19. Die Ansprechpartner stehen unter www.svlfg.de/…. Ab der ersten Maiwoche werden auch wieder vermehrt Vor-Ort-Besichtigungen erfolgen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
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PR
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