Die Pandemie bedeutet für viele Verbraucher, dass sie mit weniger Geld auskommen müssen, zum Beispiel wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder wegbrechenden Aufträgen. Wer deswegen seine Kredite aktuell nicht mehr bedienen kann, soll nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen. Deswegen hat der Bundestag im März ein Kreditmoratorium verhängt. Es sieht vor, dass Schuldner, die infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen können. Diese Aussetzung ist nur möglich, wenn der Kreditvertrag vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde.
Kredit gestundet? – Melden Sie sich!
Die Einhaltung dieses Gesetzes nimmt der vzbv nun genauer unter die Lupe. Die Verbraucherschützer möchten wissen, wie Banken konkret reagieren, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben.
Deshalb bittet der vzbv betroffene Verbraucher, ihren Fall zu schildern, wenn sie:
- bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben,
- Probleme hatten, die Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen,
- die Stundung der Tilgung durchgesetzt haben, die Bank aber an der Zinsforderung auch während der Aussetzung festhält,
- aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten andere Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen haben.
Die Teilnahme ist anonym, online und kostenfrei möglich. Es besteht die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Diese können vorher anonymisiert werden.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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