„Das Verkehrsministerium des Landes hat mit nachvollziehbaren Kriterien die Strecken identifiziert. Die Entschädigung kann über wenige Eingaben auf einem Internet-Formular beantragt werden“, stellt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb erfreut fest.
Der VCD hatte sich seit 2017 für eine Entschädigungsregelung für Pendler nach Österreichischem Vorbild eingesetzt. Dort erhalten Pendler automatisch eine Erstattung, wenn die Verkehrsunternehmen die vereinbarten Pünktlichkeitswerte nicht einhalten. Nun wird dies in ähnlicher Form auch in Baden-Württemberg umgesetzt – leider nur als Einmalaktion.
Auch zukünftig wird es Verspätungen und Zugausfälle geben. Der VCD fordert deshalb die Einführung klarer Entschädigungsregelungen für Pendler, die möglichst automatisch ohne besondere Antragstellung funktionieren.
Die Beantragung der Entschädigung erfolgt hier: https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/
VCD-Forderungen für automatische Entschädigungsregelungen nach dem Modell Öhttp://sterreich:https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/
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