„Der Szenariorahmen ist das Startsignal für den kommenden Netzentwicklungsplan. Wir legen den Schwerpunkt insbesondere auf den Kohleausstieg. Weiteres Thema ist die Sektorenkopplung, zum Beispiel Strom als Wärmeträger in der Industrie, Power-to-Wasserstoff und die Elektromobilität“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Planung des Stromnetzes berücksichtigen stets die aktuellen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun gefordert, auf der Grundlage dieser neuen Annahmen konkrete Netzausbauvorhaben zu ermitteln und vorzuschlagen“.
Kohleausstieg
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vor. Im Szenariorahmen wird in zwei Szenarien unterstellt, dass der Kohleausstieg schon bis zum Jahr 2035 gelingt, um einen Einfluss der Kohleverstromung auf den Netzausbaubedarf auszuschließen. Diese Annahme ersetzt nicht die im Gesetz aus Gründen der Versorgungsicherheit vorgesehene Prüfung, ob die Kohleverstromung tatsächlich schon in 2035 beendet werden kann. Sie stellt aber sicher, dass das Übertragungsnetz den Kohleausstieg bewältigen kann.
Zunehmende Sektorenkopplung u.a. durch die Nationale Wasserstoffstrategie
Der Innovationsgrad in den Szenarien variiert mit zunehmender Sektorenkoppelung. Die Sektorenkopplung integriert die Bereiche Strom, Mobilität, Wärme und Gas sowie industrielle Anwendungen (z. B. in der Chemie oder Stahlerzeugung). Sie dient der möglichst weitgehenden Dekarbonisierung, indem die Erneuerbaren Energien über den Stromsektor hinaus auch in anderen CO2-produzierenden Sektoren fossile Energieträger substituieren. Dies führt insgesamt zu einem steigenden Stromverbrauch trotz Berücksichtigung von maßgeblichen Effizienzsteigerungen.
Der Szenariorahmen Strom spiegelt die Ziele der Bundesregierung wider, in Deutschland bis 2030 bis zu 5 GW und spätesten bis 2040 weitere 5 GW Elektrolysekapazitäten zu errichten. Auch wurden neue Großverbraucher, die sich aus der Digitalisierung bzw. Dekarbonisierung ergeben, bei der Ermittlung des Strombedarfs berücksichtigt.
Reduzierung des Netzausbaubedarfs durch Netzorientierung
Die Bundesnetzagentur begrüßt den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber, die Weiterentwicklung der Energiewende mit einer Netzorientierung von Nutzerverhalten zu kombinieren. Unter Netzorientierung wird sowohl eine netzorientierte Regionalisierung von Erzeugern (z. B. Standorte von Windenergieanlagen) oder Verbrauchern (Standorte von Power-to-Gas Anlagen) als auch netzorientiertes Einsatzverhalten (z. B. Ladeverhalten von E-Autos) verstanden. Wenn es gelingt, durch entsprechende Vorgaben tatsächlich eine Netzorientierung einzuführen, trägt dies ebenso wie die erneute Berücksichtigung der innovativen Netzbetriebsmittel zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs bei.
Szenariorahmen Strom als Grundlage für die Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten den Entwurf des Szenariorahmens Strom der Bundesnetzagentur am 10. Januar 2020 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat diesen vor der Genehmigung vier Wochen mit der Öffentlichkeit konsultiert und in zwei Workshops in Nürnberg und Berlin diskutiert. Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationsergebnisse in einem eigenen Dokument zusammengefasst.
Auf Basis des heute genehmigten Szenariorahmens Strom sollen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahresende einen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom erstellen. Der konsultierte 2. Entwurf der ist bis zum 26. April 2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Die Genehmigung des Szenariorahmens Strom ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/2021-2035-sr veröffentlicht.
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