VW-Spitze muss im Abgasskandal endlich die Wahrheit preisgeben
Der VW-Konzern ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bisher bei der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals nur mit Tricks und Täuschungen aufgefallen. Im größten und komplexesten Betrugssachverhalt der deutschen Nachkriegsgeschichte hält sich der Konzern nach wie vor bedeckt und äußert sich vor Gericht nur vage. Die wahren Tatsachen sollen offensichtlich für immer unter Verschluss bleiben. Wer hat den Einbau angeordnet? Wer wusste wann Bescheid? Wer hat die Täuschung organisiert? Waren womöglich auch Behörden involviert? Fragen, die bis heute auf Antworten warten. Die groß angekündigte Veröffentlichung eines internen Untersuchungsberichts der US-Kanzlei Jones Day ist schon lange abgeblasen worden. Der Bericht von Jones Day ist offensichtlich im Giftschrank von VW weggeschlossen. Da lässt sich nur erahnen wie tief wahrscheinlich die Führungsspitze in den Skandal involviert ist.
Der 23. September 2020 könnte jetzt Licht ins Dunkle des Abgasskandals bringen. Der für den Abgasskandal eigens gebildete Spezialsenat 16a des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für diesen Termin im Sitzungssaal 2.10 den ehemaligen VW- und Porsche-Vorstandsvorsitzende Matthias Müller und den aktuelle Porsche-Chef Oliver Blume sowie zwei Entwicklungsleiter von Porsche vorgeladen. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren will das Gericht Beweise erheben. Über folgende Behauptungen der Verbraucher-Kanzlei sollen die Vorgeladenen befragt werden:
- Dem Vorstand der Porsche AG war bereits bei der Entwicklung des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps bekannt, dass die von der Audi AG bezogenen Motoren über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügten.
- Denn die Vorstände der Volkswagen AG, der Porsche AG und der Audi AG hatten besprochen, dass die manipulierten Motoren und Motorsteuergeräte aus den Diesel-Audi-Fahrzeugen auch für die Fahrzeuge der Porsche AG verwendet werden sollten.
- Porsche hat die Motoren der Audi AG für ihre Zwecke modifiziert. Hierzu bedurfte es der Kenntnis der Motorsteuerungssoftware und der darin verbauten Abschalteinrichtungen, weshalb die beteiligten Ingenieure der Porsche AG wussten, welche Abschalteinrichtungen in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut waren.
- Die Porsche AG hat bei der Überarbeitung der Motoren auch den Schadstoffausstoß geprüft. Hierbei wurde von Mitarbeitern der Porsche AG erkannt, dass Manipulationen vorliegen.
- Beide vorstehenden Umstände waren auch dem Vorstand bekannt.
Das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags abgelehnt (Az. 20 0 288/17). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer will eine Verurteilung von Porsche und einem Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erreichen.
Chancen gegen VW vor Gericht zu gewinnen sind enorm gestiegen
Die Rechtsprechung hat sich im Fall des Volkswagenkonzerns seit Beginn des Diesel-Abgasskandals 2015 erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration – beispielsweise den EA 288 oder den im Porsche Macan verbauten Drei-Liter-Motor. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Im EA 288 und dem Drei-Liter-Motor sollen unter anderem auch ein sogenanntes Thermofenster verbaut worden sein. Beim EA 288 hat das VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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