„Bei Schäden, die beim Campen auf offiziell ausgewiesenen Plätzen entstehen, reguliert die Campingversicherung die durch Sturm, Brand, Blitzeinschlag, Diebstahl, Einbruch sowie durch mutwillige Sachbeschädigung entstanden Schäden an den mitgeführten Sachen“, informiert Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Hier sind dann auch mitdeklarierte wertvolle Foto-, Video- und auch mobile TV-Geräte versichert.“
Wichtig: Die Campingversicherung gilt im Regelfall nur innerhalb Europas und nicht während der Fahrt. Eine Reisegepäckversicherung ergänzt den Schutz, wenn das Gepäck während der Reise gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurde. Die Reisegepäckversicherung gilt auf der ganzen Welt. Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung jedoch nur den Zeitwert der Sachen, nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände aufgebracht werden muß.
„Die Reisegepäckversicherung muss den Wert des gesamten mitgenommenen Gepäcks umfassen, also auch teure technische Spezialgeräte und Outdoor-Ausrüstungen“, betonen Mayer-Paris und Kollegen. „Auch Beschädigungen durch Elementarrisiken wie Sturm, Waldbrände und Überschwemmungen sollten während der Reise abgedeckt sein. Da im Schadensfall Belege eingereicht werden müssen, ist es sinnvoll, Kaufbelege über Jahre zu sammeln."
Wenn Gegenstände mitgenommen werden, die auch beruflich genutzt werden, wie Handy oder Laptop, sind diese nur mitversichert, wenn dies vorher ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag festgehalten wurde.
Auch für Wohnmobile gilt Besonderes: Für diese benötigt man eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, eine Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung ist für beide – Wohnmobile sowie Wohnwagen – empfehlenswert.
Mayer-Paris hat noch weitere Tipps: "Über die sog. Aussenversicherung Ihrer Hausratversicherung ist Ihr Hab und Gut auf kürzeren Urlaubs-Reisen und in Ihrem Reisemobil ebenfalls (zumindest bis zu einem bestimmten Betrag) zum Wiederbeschaffungswert versichert. Klären Sie dies vor der Reise. Doch was auch immer passieren mag: Kommt es zu einem Schadenereignis oder gar zu einem Unfall mit Körperverletzung im In-oder Ausland, so ist unverzüglich eine Meldung an alle beteiligten Versicherer zu erstatten. Dies gilt nicht nur für die o.g. Versicherungen, sondern auch für eine ggf. bestehende Private (Zusatz) Versicherung, die Krankentagegeldversicherung, die Unfallversicherung oder die Betriebskostenversicherung beim Selbstständigen. Nur so sichert man sich mögliche Ansprüche. Ein Muss ist daher, die Kontaktdaten der Versichererer-Schadenshotlines im Gepäck zu haben oder besser noch die des betreuenden Versicherungsvermittlers! Ist dies ein Versicherungsmakler, der für alle Ihre Versicherungen mandatiert ist, wird dieser alle notwendigen Meldungen für Sie veranlassen und sich in Ihrem Interesse um die bestmögliche Regulierung kümmern.
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