Daimler muss im Diesel-Abgasskandal Mercedes C300 Hybrid zurückrufen

Die Daimler AG kommt aus dem Strudel des Diesel-Abgasskandals nicht mehr heraus. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwingt den Autobauer erneut, Dieselfahrzeuge zurückzurufen. In den Autos sollen laut KBA illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation verbaut sein. Betroffen von dem Rückruf ist das C-Klassen-Modell C300 Hybrid (Baureihe 205), wie aus der KBA-Rückruf-Datenbank hervorgeht. Insgesamt seien 7235 Fahrzeuge betroffen, davon 896 in Deutschland, so die Behörde am 20. Juli 2020. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät vom Rückruf betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen und empfiehlt ihren kostenfreien Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Daimler mit zahlreichen Rückrufen des KBA konfrontiert

Die erneute Rückrufaktion im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG kommt für die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht überraschend. Im Mittelpunkt des Skandals stehen bei Daimler unterschiedliche Dieselmotoren wie die Motoren OM 651 und OM 642. Beide sind in unzähligen Modellen verbaut. Bereits im vergangenen Jahr hatte das KBA den Rückruf von 280.000 Daimler-Fahrzeugen in Deutschland angeordnet. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums alleine in Deutschland rund 440.000 Fahrzeuge mit dem OM 651 zugelassen. Auch der OM 642 ist vom Skandal betroffen. Die Kanzlei erwartet daher noch weitere Rückrufe in den nächsten Monaten.

Der aktuelle Rückruf des KBA bezieht sich auf das Mercedes-Modell C 300 Hybrid der Baureihe 205 mit dem Motor OM 651. Das KBA stuft die in den Fahrzeugen zwischen 2013 und 2016 verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Daimler hält sie für zulässig und legt in der Regel Beschwerde gegen die Rückrufe ein. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen und war gezwungen zahlreiche verpflichtende Rückrufe umzusetzen.

Chancen der Verbraucher gegen Daimler vor Gericht steigen

Die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat in den vergangenen Monaten eine neue verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Entscheidungen am Bundesgerichtshof und Äußerungen am Europäischen Gerichtshof betreffen nicht nur den Volkswagen-Konzern, sondern wirken sich auch auf Verfahren gegen die Daimler AG aus. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet. Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Der Autobauer äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die er vor Gericht nicht preisgeben möchte.

Diese Entwicklung vor obersten Gerichten wirkt sich bereits auf untere Instanzen aus. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen zwei aktuelle Verfügungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg vor. Daimler wird darin aufgefordert, einen Typengenehmigungsantrag mit Prüfbericht und eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt­-Bundesamtes vorzulegen – selbstverständlich ungeschwärzt. Damit könnte die Geheimhaltungstaktik von Daimler in bisherigen Verfahren ein Ende gesetzt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 5 U 144/20) verfügte am 28. Mai 2020, dass Daimler „binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt­-Bundesamtes vorzulegen“ hat. „Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-­Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.“ Falls Daimler nicht bereit ist, die Anordnung in ungeschwärzter Form vorzulegen, wird der Autobauer dazu aufgefordert, „stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat“.

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart will dem Diesel-Abgasskandal bei Daimler wohl näher auf den Grund gehen und sich nicht nur mit vagen Behauptungen abspeisen lassen. In einer Verfügung vom 25. Mai 2020 wird Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen (Az. 16a U 94/19). Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Dabei lag in der Regel ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeug vor:

  1. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere. 

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers durch den Konzern nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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