Eine Berichterstattung, welche die Herkunft von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Grund für Diskriminierungen oder gar Organmitglieder als rassistisch darstellt, ist unseres Erachtens nicht nur schlecht recherchiert, sondern schlichtweg falsch!
Hier werden aus Sicht des DFV Kameradinnen und Kameraden sowie Kolleginnen und Kollegen bewusst und unbewusst denunziert, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur für die Feuerwehrarbeit, sondern auch für Themen wie Demokratieförderung, Antirassismusarbeit, Toleranz und Gleichbehandlung einsetzen.
Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.
Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.
Zum Hintergrund:
Die Angestellte hat in den vergangenen Monaten zunächst pauschale Anschuldigungen der Diskriminierung und sexuellen Belästigung über ihren Rechtsbeistand an den DFV gerichtet. Daraufhin hat der DFV umgehend um eine Konkretisierung dieser Vorwürfe gebeten, um nach einer rechtlichen Bewertung entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Die Mitarbeiterin hat daraufhin Situationen im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2019 benannt und entsprechend Personen beschuldigt. Der DFV hat umgehend Stellungnahmen der benannten Personen eingefordert und, wie angekündigt, sämtliche Vorwürfe jeweils juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgte sowohl mit Blick auf strafrechtliche Relevanz als auch unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung sind unter anderem:
- Keiner der vorgebrachten Vorwürfe erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
- Die Vorwürfe sind teilweise nicht AGG-relevant und betreffen teilweise Personen, die in keiner unmittelbaren Verbindung zum DFV stehen.
Für den Deutschen Feuerwehrverband gilt unabhängig vom aktuellen Verfahren, dass sich keine der aktuell 13 weiblichen Mitarbeiterinnen und keiner der 3 männlichen Mitarbeiter diskriminiert fühlen darf. Gleiches gilt natürlich für alle Organmitglieder. Hierzu ist deutlich zu machen, dass die Schwelle, wann eine Kommunikation diskriminierend oder gar übergriffig auf eine Person einwirkt, nur die betroffene Person selbst definieren kann.
Um alle Organmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DFV noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein im Umgang mit AGG-relevanten Themen zu stärken, werden kurzfristig Maßnahmen unter Einbezug fachlicher Beratung erfolgen. Ebenso berät der DFV aktuell in seiner „Arbeitsgruppe Zukunft“ die Einrichtung eines externen Beratungsgremiums.
Wir möchten als Deutscher Feuerwehrverband aufzeigen, dass die Feuerwehr mit mehr als 160.000 Frauen und Mädchen in den Feuerwehren (das entspricht bei 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern mehr als zwölf Prozent) zwar immer noch berechtigterweise als „Männerdomäne“ bezeichnet wird. Aber gerade der DFV und seine Mitgliedsverbände haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Kampagnen und intensiver Facharbeit für Frauen in der Feuerwehr geworben; nicht zuletzt im eigenen Fachbereich Frauen und unter Einbezug der Bundesbeauftragten für Gleichstellung des DFV. Mit Erfolg: Vor Ort gestalten vielfach weibliche Führungskräfte maßgeblich die Feuerwehraufgaben mit.
Aber es bleibt Aufgabe und Ansporn, eine spürbare Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren und gerade den Anteil weiblicher Führungskräfte durch weitere Maßnahmen stetig zu erhöhen.
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