Die gerade veröffentlichte Bertelsmann-Studie zu Kinderarmut zeigt, dass bundesweit 24 Prozent der Kinder im Grundsicherungsbezug keinen Computer mit Internetanschluss im Haushalt haben. Für die Fälle, in denen Leih-Laptops nicht oder nicht mehr kurzfristig über die Schulen zur Verfügung gestellt werden können, müssen die Kinder und Jugendlichen aus armen Familien im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen mit den dringend notwendigen Geräten versorgt werden.
Rund drei Millionen Kinder und Jugendliche im SGB II-, Kinderzuschlag (KiZ)-, Wohngeld- und im AsylbLG-Bezug in Deutschland haben Anspruch auf diese Leistungen. Hierfür ist eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.
Bildung darf nicht vom Geld der Eltern abhängig sein
Die Coronakrise zeigt, dass es für Schülerinnen und Schüler in Hartz-IV-Haushalten bei Weitem nicht selbstverständlich ist, Zuhause einen PC und Drucker zu haben, so die Praxiserfahrungen der Caritas. Bei der Caritas in Paderborn beispielsweise, haben sich bei einer Verlosung von Computern, einige Kinder mit eindeutigen Antworten zurückgemeldet. Christoph Eikenbusch, Leiter der Abteilung „Armut – Teilhabe" beim Diözesan-Caritasverband Paderborn berichtet: „Kinder ohne PC- und Internetzugang wären von Bildung ausgegrenzt. Sie werden so von Zukunftschancen abgehängt. Bildung darf nicht am fehlenden Geld der Eltern scheitern.“Der Deutsche Caritasverband fordert die Bundesregierung auf, für eine gesetzliche Klarstellung für Kinder im Transferleistungsbezug zu sorgen. Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber die Bildung aller Kinder sicherstellt.
Link zur Stellungnahme
https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/07-20-2020-stellungnahme-zum-regelbedarfsermittlungsgesetz
DiCV Berlin Brandenburg unterstützt bei der Beantragung von Schulcomputern:
https://www.caritas-berlin.de/beratungundhilfe/berlin/allgemeinesozialeberatung/aktuelles/hilfe-bei-beantragung-von-schulcomputern-fa528557-e0ca-441b-8771-0c1a078206b6
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