Seit Montag gibt es Reiseerleichterungen für unverheiratete Partner aus Drittstaaten. Sie dürfen nun wieder nach Deutschland einreisen. Voraussetzung: Es muss sich um eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland handeln oder die Partner müssen einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen. Wer aus einem Drittstaat einreisen möchte, muss nach Auskunft der ARAG Experten eine Einladung des in Deutschland wohnenden Partners vorweisen, eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung vorlegen und durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets nachweisen, dass es bereits mindestens ein Treffen vor Corona gegeben hat. Zudem müssen sich einreisende Partner – so wie alle Einreisenden aus Risikogebieten – binnen 72 Stunden auf das Coronavirus testen lassen oder alternativ einen eigenen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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