Die Luftverkehrswirtschaft hatte es im Juli begrüßt, dass der Bund und die Länder die Möglichkeit geschaffen haben, die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten durch einen negativen Covid-19-Test zu ersetzen. Die Teststrategie war ein weiterer wirkungsvoller Schritt zur Minimierung des Infektionsrisikos. Gleichzeitig war sie ein wichtiges Signal für die Menschen, die ihre Freunde und Verwandten in Europa über lange Zeit nicht besuchen konnten, und für Millionen von Arbeitsplätzen im Tourismus, gerade in den südeuropäischen Ländern. Auch viele geschäftliche Reisen, etwa von Menschen auf Montage im Ausland, wurden durch diesen Schritt überhaupt erst wieder möglich. Denn eine pauschale Quarantänepflicht wirkt de facto wie eine Reisebeschränkung – mit der Folge, dass der entsprechende Verkehr zum Erliegen kommt.
Die nun von den Gesundheitsministern vorgesehene Kehrtwende fällt nun noch hinter das ursprüngliche Regime zurück, da der Vorschlag für jeden Reiserückkehrer aus Risikoländern nun eine Quarantänepflicht von fünf bis sieben Tagen bedeutet. „Eine pauschale Quarantänepflicht ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern lässt sich obendrein auch schwerer kontrollieren als eine Testpflicht. Stattdessen sollte die Politik nun Wege gehen, die vorhandene Testkapazität effizienter einzusetzen.“
Der BDL schlägt daher vor, nicht ganze Staaten undifferenziert als Risikogebiet auszuweisen, sondern noch stärker nach Regionen zu differenzieren. Diesen Ansatz einer risikobasierten Differenzierung verfolgt das RKI in vielen Fällen bereits. So wie das jetzt bei vielen europäischen Regionen schon gehandhabt wird, sollte das zunehmend auch in Drittstaaten praktiziert werden. Es macht keinen Sinn, Länder in der Größe von China oder den USA pauschal als Risikogebiet auszuweisen, wenn diese im Inneren ein höchst unterschiedliches Infektionsgeschehen haben. Ein differenzierter und risikobasierter Ansatz würde es hingegen ermöglichen, die Testkapazitäten effizienter einzusetzen und die Zahl der notwendigen Tests zu reduzieren.
Darüber hinaus sollte Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Staaten folgen und für die Erfassung und Weiterverarbeitung der Daten von Reisenden aus Risikogebieten schnellstmöglich eine digitale Lösung entwickeln. Die bisherige analoge Praxis wird den Anforderungen einer effizienten Kontaktnachverfolgung nicht gerecht.
Der BDL appelliert an die Bundesländer, die aufgebaute und etablierte Testinfrastruktur an den Flughäfen zu erhalten, die nicht nur von Flugreisenden sondern auch anderen genutzt werden können. Dies ist ein wichtiger Bestandteil für den Erhalt der Gesamttestkapazitäten. „Nachdem nun die Testinfrastruktur an den Flughäfen erfolgreich aufgebaut wurde, wäre eine Beendigung der Tests und ein Rückbau der Testinfrastruktur der völlig falsche Weg“, so BDL-Präsident Gerber.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.
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