Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Die kostenlose Testung von Urlaubern aus Nicht-Risiko-Gebieten endet wie angekündigt am 15. September 2020. Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete soll, wo immer dies möglich ist, verzichtet werden. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich weiterhin direkt nach Einreise für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Kontrolldichte wird entsprechend erhöht. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober soll es dann möglich sein, die Selbstisolation frühestens fünf Tage nach Einreise durch einen negativen Test beenden zu können. Geplant ist außerdem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Wer aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne muss, soll zukünftig keine Entschädigung für seinen Einkommensausfall mehr bekommen.
Aussteigekarten
Die Aussteigekarte soll helfen, die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet zu gewährleisten. Um diese Kontrolle wirkungsvoller zu machen, soll die Einreiseanmeldung möglichst schnell digitalisiert werden, so dass Reiserückkehrer innerhalb eines Tages beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet sind.
Großveranstaltungen – Fußballfans müssen weiter warten
Das Verbot für Großveranstaltungen wie z. B. Volks- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen oder Konzerte, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregelungen nicht möglich ist, wird mindestens bis zum Jahresende verlängert. Zunächst gilt diese Regelung auch für Fußballspiele. Hier soll allerdings ein Arbeitskreis der Länder bis Ende Oktober Vorschläge für einen einheitlichen Umgang mit Zuschauern erarbeiten.
Bei Familienfeiern entscheiden die Bundesländer
Hier herrscht ein wahrer Flickenteppich, denn fast jedes Bundesland hat eine eigene Regelung. Und auch wenn eigentlich eine einheitliche Vorgabe angestrebt war, bleibt es nun doch dabei, dass die Länder abhängig vom Infektionsgeschehen entscheiden, ob die bestehenden Regelungen angepasst werden.
Maskenmuffel zahlen mindestens 50 Euro
Beim Thema Mund-Nasen-Schutz haben sich die Länderchefs geeinigt nur Sachsen-Anhalt geht einen eigenen Weg und verzichtet weiterhin auf Geldstrafen: Verstöße gegen die Maskenpflicht kosten künftig mindestens 50 Euro Bußgeld. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Dies soll aber ausdrücklich nicht bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in der Schule gelten.
Weitere 500 Millionen Euro für Schulen
Um die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten an den Schulen zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder mit einem „Sofortausstattungsprogramm“ in Höhe von 500 Millionen Euro.
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