Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum: Ein Widerspruch?

Im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft veranstaltet heute das Bundesjustizministerium eine internationale Tagung zu "Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum". Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Tagung nachdrücklich.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte zur Eröffnung der Tagung heute Morgen, dass es an der Zeit ist, unsere Gesetze im Licht von KI (Künstliche Intelligenz) und Datenökonomie neu zu betrachten. Recht hat Sie!

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, kündigte an, dass auch die EU-Kommission sich die Gesetze zum geistigen Eigentum unter den Bedingungen der Datenökonomie neu anschauen wird. „Wir müssen europäische Innovationen und Kreativität schützen“, sagte der EU-Handelskommissar. Die EU-Kommission plant einen Aktionsplan „Geistiges Eigentum“ noch für diesen Herbst.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zum Start der Konferenz: „Debatten zum geistigen Eigentum, also Urheberrechtsdebatten, zeichneten sich in den letzten Jahren stets durch gewisse Unerbittlichkeit aus. Dass diese Diskussionen so viel Streit auslösen, liegt vor allem daran, dass es um viel Geld geht. Es geht um das Geld, das Künstlerinnen und Künstler damit verdienen, dass ihre Werke gesehen, gehört oder gelesen werden. Es geht um das Geld, das Verwerter, also Verlage, Labels und andere daraus erlösen, dass sie Werke auf den Markt bringen. Und dies steht in der digitalen Welt nicht selten im Gegensatz zu den Wünschen der Nutzer, geistiges Eigentum weitgehend kostenfrei nutzen zu wollen und der standhaften Weigerung der großen digitalen Plattformen, den Künstlern und der Kulturwirtschaft, deren geistiges Eigentum sie nutzen, angemessen an ihren Gewinnen zu beteiligen. Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung ihre EU-Ratspräsidentschaft nutzen will, die notwendigen Debatten auf der europäischen Seite nach vorne zu bringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch auf der nationalen Ebene die Hausaufgaben zu machen und das Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts zügig umzusetzen.“

  • Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (04.02.2020).
  • Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (13.08.2020)
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel