Der Kläger erwarb einen Audi Q3 als Neuwagen. Als er feststellen musste, dass sein Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und machte gegenüber dem Händler sowie gegen über der Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend. Dieses Verfahren läuft derzeit beim Oberlandesgericht Stuttgart. Nunmehr hat dieser Kläger eine weitere Klage vor dem Landgericht Ingolstadt gegen die Audi AG eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Neuwagengarantie. Gegenüber dem Kläger hat die Audi AG eine Neuwagengarantie abgegeben. Bei einer Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs kann der Kläger verlangen, ein neues Fahrzeug geliefert zu bekommen gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Genau diesen Anspruch macht der Kläger mit seiner Klage gegen Audi geltend. Der Kläger ist der Ansicht, dass ein Fahrzeug aufgrund der Manipulationssoftware mangelhaft ist und der Mangel nicht behoben werden kann. Deshalb schuldet ihm die Audi AG ein neues Fahrzeug.
Sollte dieser Anspruch nicht bestehen, beantragt der Kläger hilfsweise Schadensersatz gegenüber der Audi AG. Er begründet dies damit, dass die Audi AG ihn betrogen und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Außerdem macht er geltend, dass die Audi AG durch den Einbau der Software gegen das europäische Typengenehmigungsrecht verstoßen habe. Deshalb schuldet die Audi AG ihm Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hat das Oberlandesgericht München bereits darauf hingewiesen, dass eine Haftung auf Schadensersatz aufgrund des europäischen Typengenehmigung bzw. der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) möglich ist. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind die Chancen gegen die Audi AG daher sehr gut.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es ist unsere erste Klage gegen die Audi AG im Abgasskandal bezogen auf die Neuwagengarantie. Nicht nur die Volkswagen AG muss für ihre Fehler gradestehen, sondern auch die Audi AG, die das Fahrzeug hergestellt hat. Wir sind zuversichtlich, dass auch die Audi AG für den entstandenen Schaden aufkommen muss."
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