Deutscher Pflegerat: Zukunftsgesetz – Gesetzgeber vergisst erneut die Rehabilitation

„Die Profession der Pflegenden in den Rehabilitationseinrichtungen bleibt bei der Corona-Prämie erneut unberücksichtigt. Das ist unverständlich und ein kapitales Versäumnis, denn die Hygieneanforderungen und Auflagen betreffen die Reha in der Corona-Pandemie genauso wie den Krankenhausbereich oder die Langzeitpflege. Auch in der Reha wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt“, betonte heute in Berlin die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Irene Maier.

Der Deutsche Pflegerat fordert eine Nachbesserung des  Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), mit Aufnahme der Corona-Prämie für die in der Rehabilitation Beschäftigten.

Ausdrücklich weist der Deutsche Pflegerat darauf hin, dass die Prämie eine generell gute Bezahlung der Profession Pflege in der Reha nicht ersetzen kann. Hier besteht dringender, großer Nachholbedarf. Dies betrifft besonders die mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, in der Reha bessere Vergütungen der Beschäftigten zu refinanzieren. Der Deutsche Pflegerat fordert vom Gesetzgeber, in der Reha zeitnah einen Rahmen zu setzen, der die Refinanzierung für die Einrichtungen sichert, um eine angemessene Bezahlung in der Reha zu ermöglichen.

Die Rehabilitationseinrichtungen sind nicht die Stiefmütterchen in der pflegerischen Versorgungskette. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden, so wie in der Pflegeausbildung, wo die Träger der Rehabilitationskliniken in der praktischen Ausbildung nicht vorgesehen sind. Die Reha nimmt in der pflegerischen Versorgung in unserem Land eine wichtige Funktion wahr. Dank ihrer Hilfe tragen sie zur Entlastung des Krankenhausbereichs und der Langzeitpflege bei. Die Einrichtungen der Reha brauchen jetzt endlich einmal ein entscheidendes und positives Signal der Politik. Mit dem  jetzigen Krankenhauszukunftsgesetz wurde hierzu eine gute Chance  vergeben.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

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