Die BTGA-Regel 5.005 ist anzuwenden für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie gilt für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden im Geltungsbereich der DIN EN 12056 "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden". Die in der BTGA-Regel beschriebenen Verfahrensweisen sollen gewährleisten, dass die Gebäudeentwässerung nachweislich die Anforderungen an die Dichtheit erfüllt. Außerdem werden Muster-Ausschreibungstexte aufgeführt. Die BTGA-Regel 5.005 ersetzt die BHKS-Regeln 5.005 bis 5.007, die zurückgezogen wurden.
Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.
BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Hinter Hoben 149
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 94917-0
Telefax: +49 (228) 94917-17
http://www.btga.de
Telefon: +49 (30) 20608887-92
Fax: +49 (30) 20608887-99
E-Mail: adler@btga.de