Cloud-Sicherheit: Was sind C5 und TCDP?

Mit dem passenden Zertifikat oder Testat können sich Cloud-Nutzer und -Anbieter in Deutschland rechtlich absichern: Anbieter können nachweisen, die gesetzlichen Anforderungen an sichere Cloud-Dienste erfüllt zu haben und Nutzer kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach. Doch welcher Prüfstandard ist der richtige – und was bedeuten C5 und TCDP eigentlich?

Mit dem Anforderungskatalog C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue) zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie für ein Mindestmaß an Sicherheit im Cloud Computing veröffentlicht.

Aus der Perspektive des Datenschutzes wurde das Trusted Cloud Datenschutzprofil für Cloud-Dienste (TCDP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt.

• Was genau ist der Unterschied zwischen TCDP und C5?
• Wo liegen die Gemeinsamkeiten?

C5 und TCDP – was ist was?

• Das Förderprogramm Trusted Cloud des BMWi und der daraus hervorgegangene Datenschutz-Prüfstandard TCDP richtet sich an Cloud-Anbieter sowie an Cloud-Nutzer: Cloud-Anbieter können damit ihren Nutzern gegenüber Datenschutzkonformität nachweisen, während die Cloud-Nutzer den datenschutzrechtlichen Stand eines Dienstes transparent einschätzen können.

Das TCDP enthält neben Aspekten des Datenschutzes und der Datensicherheit auch Qualitäts- und Transparenzkriterien und geht darüber hinaus auf die Vertragsgestaltung ein. Lesen Sie hier, wie ein TCDP-Zertifikat Datenschutz für Cloud-Nutzer einfach macht.

• Der Anforderungskatalog C5 richtet sich in erster Linie an Cloud-Anbieter. Der C5 befasst sich fast ausschließlich mit Maßnahmen zum Schutz der Informationssicherheit und Transparenz. In diesem Bereich ist der Anforderungskatalog detaillierter als das TCDP.

In Abgrenzung zum TCDP, so erklärt das BSI online, erfordert ein C5 Testat aufwändigere Prüfungen als das Trusted Cloud Datenschutzprofil. Dies liegt daran, weil das C5 eine Vorgehensweise nach den Prozessen der Wirtschaftsprüfer, nicht der von ISO-Prüfern verlangt.

Eine Frage der Perspektive?

Mit einem Testat nach C5 bzw. einem Zertifikat nach TCDP kann der Kunde jeweils die Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht für die Wahl eines geeigneten Dienstes nachweisen. Ein Testat nach C5 bezieht sich auf die Datensicherheit. Ein Zertifikat nach TCDP bezieht sich auf den Datenschutz als Ganzes. Datensicherheit ist ein notwendiger Bestandteil des Datenschutzes.

IT-Sicherheitsexperte und Uniscon CTO, Dr. Hubert Jäger fasst das Verhältnis so zusammen: „Wenn beispielsweise durch ein TCDP-Zertifikat klar ist, dass ein Cloud-Dienst die Anforderungen des Datenschutzes entsprechend dem konkreten Schutzbedarf erfüllt, so trifft das theoretisch auch auf die Anforderungen bezüglich der Datensicherheit zu. Inwiefern ein solcher Dienst tatsächlich den Anforderungen des TCDP und auch des C5 genügt, zeigen dann oft nur Prüfungen, die den Detaillierungsgrad des C5 zu Grunde legen.“

Er gibt zu bedenken, dass „der BSI-Katalog lediglich ein Mindestmaß für die Informationssicherheit unabhängig vom konkreten Schutzbedarf festlegt“ und fügt hinzu: „Das TCDP muss im Rahmen der Europäisierung für die Datenschutzgrundverordnung erweitert werden. Ein Aspekt werden die neuen Rechenschaftspflichten sein, z.B. der Nachweis, ob der Stand der Technik für die Informationssicherheit tatsächlich zum Einsatz kommt.“

C5 zusätzlich zu TCDP nutzen

Trotz der leicht unterschiedlichen Ausrichtung gibt es inhaltliche Gemeinsamkeiten zwischen C5 und TCDP: So werden viele Anforderungen des TCDP – vor allem technische – vom C5 automatisch mit abgedeckt und dabei oft detaillierter formuliert; Anforderungen, die sich auf vertragliche und nicht-technische Fragen des Datenschutzrechts beziehen, sowie eine Differenzierung nach Schutzklassen, finden sich dann wieder im C5 nicht.

Der C5 ergänzt also das TCDP, da sich die Cloud-Nutzer auf eine größere Prüftiefe verlassen können, wenn zusätzlich zu einem TCDP-Zertifikat ein C5-Testat vorliegt.

Über die uniscon GmbH

Die Uniscon GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Als Teil der Digitalisierungsstrategie von TÜV SÜD bietet Uniscon hochsichere Cloud-Anwendungen und Lösungen für sicheren und gesetzeskonformen Datenverkehr. TÜV SÜD ist ein weltweit führendes technisches Dienstleistungsunternehmen mit über 150 Jahren branchenspezifischer Erfahrung und heute mehr als 24.000 Mitarbeitern an etwa 1000 Standorten in 54 Ländern. In diesem starken Verbund ist Uniscon in der Lage, mit der Sealed Cloud und ihren Produkten internationale Großprojekte in den Bereichen IoT und Industrie 4.0 zuverlässig zu realisieren.

Weitere Informationen zu Partnern und Produkt: www.uniscon.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

uniscon GmbH
Ridlerstrasse 57
80339 München
Telefon: +49 (89) 41615988-110
Telefax: +49 (89) 41615988-250
https://www.idgard.com

Ansprechpartner:
Claudia Seidl
Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 41615988-103
E-Mail: claudia.seidl@uniscon.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel