Babiel kritisierte insbesondere den Plan, dass Firmen, gegen die wegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes ein rechtskräftiges Bußgeld verhängt wurde, zeitweise von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. „Dieser Vorschlag ist völlig inakzeptabel, denn hier wird besonders die BAUINDUSTRIE, für die die öffentliche Hand ein wichtiger Auftraggeber ist, mit schwerwiegenden Sanktionen bedroht, die weder in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte noch im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (NAP) vorgesehen sind.“
Nach Auffassung der BAUINDUSTRIE, schießt die aktuelle Diskussion nicht nur bei den Sanktionsmaßnahmen über das von den VN formulierte Ziel hinaus, sondern auch beim Geltungsbereich. Babiel betonte, dass die dem NAP zugrundeliegenden VN-Leitprinzipien im Gegensatz zum Eckpunktepapier keine Verknüpfung mit dem Umweltschutz beinhalten.
Zudem drängt die BAUINDUSTRIE auf eine Begrenzung der Unternehmensverantwortung auf direkte Vertragspartner. „Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung würde unsere Mitgliedsfirmen in Anbetracht der sehr komplexen und sich ständig wandelnden Lieferkette am Bau überfordern“, sagte Babiel. „Im Gegensatz zur stationären Industrie sind unsere Mitgliedsunternehmen gar nicht in der Lage, die gesamte Lieferkette zu überprüfen, beispielsweise unter welchen Bedingungen ein Abstandshalter aus Kunststoff hergestellt wurde.“ Babiel mahnte, dass eine ausufernde Verantwortlichkeit unverhältnismäßig und letztendlich kontraproduktiv sei im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung, das Engagement der deutschen Wirtschaft in Entwicklungsländern – und speziell in Afrika – zu stärken.
Die BAUINDUSTRIE appelliert an die Bundesregierung, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode kein unausgegorenes Gesetz zur Lieferkettenverantwortung „durchzupeitschen“, dessen Erforderlichkeit mit genauerem Blick auf die zugrundeliegende Monitoring-Studie nicht nachgewiesen sei. Stattdessen sollte die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft an einer EU-weiten Lösung mitarbeiten. „Ein europäisches Lieferkettengesetz, welches den von den Vereinten Nationen vorgegebenen Rechtsrahmen nicht überschreitet, könnte gleiche Spielregeln für alle in der Europäischen Union aktiven Unternehmen – auch aus Drittstaaten – schaffen und seine Beachtung sollte zudem eine Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Fördermitteln sein“, schlug Babiel vor.
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