„Gerade in Zeiten einer Pandemie sollten die Patienten ihre Mundgesundheit nicht vernachlässigen. Karies kennt kein Corona. Eine gesunde Mundschleimhaut beugt zudem der Entstehung von Viruserkrankungen vor, zu denen auch Covid-19 zählt. Deshalb sollten Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden“, so Christian Berger, Präsident der BLZK.
Der stellvertretende Vorsitzende der KZVB, Dr. Rüdiger Schott, ergänzt: „Während des ersten Lockdowns wurden in Bayern 650.000 weniger Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Das ist zahnmedizinisch höchst bedenklich. Eine kleine Karies kann, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt wird, zu einer schwerwiegenden Erkrankung werden. Wurzelbehandlungen oder sogar Zahnverlust können die Folge sein.“
„KZVB und BLZK appellieren an alle Patienten, die dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, dies schnellstmöglich nachzuholen – auch mit Blick auf das lückenlos geführte Bonusheft.
„Wir haben in den vergangenen Jahren große Erfolge bei der Verbesserung der Mundgesundheit erreicht. Corona darf nicht zu Kollateralschäden an Zähnen und Zahnfleisch führen“, betont Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstands der KZVB.
Die zahnärztlichen Körperschaften verweisen zudem auf das hohe Niveau der Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Zahnarztpraxen:
„Bis heute ist kein einziger Fall einer Infektion in einer bayerischen Zahnarztpraxis bekannt – weder bei Zahnärzten und deren Personal noch bei einem Patienten. Selbst in Norditalien und China wurden kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal festgestellt. Das zeigt: Auch als Covid-19 noch gar nicht bekannt war, haben die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und die Hygienemaßnahmen Ansteckungen in den Praxen wirksam verhindert.“
In den Zahnarztpraxen werden nur nicht-infizierte Patienten behandelt. Schmerzpatienten, die mit Covid-19 infiziert sind oder unter Quarantäne stehen, sollen laut KZVB und BLZK telefonisch ihren Hauszahnarzt kontaktieren. Er kann sie gegebenenfalls an eine der 15 Schwerpunktpraxen überweisen, die in Bayern eingerichtet wurden. Auch vor der Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes am Wochenende wird eine telefonische Terminvereinbarung dringend empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die nächste Notdienstpraxis finden Schmerzpatienten auf www.notdienst-zahn.de.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung der über 16.500 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein. Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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