EEG-Regelung für negative Strompreise: Vergütungsausfall bei Direktvermarktung kompensieren

Das Bundeswirtschaftsministerium bessert beim EEG erneut nach: Es wurde ein Vorschlag ausgearbeitet, der eine Lösung für den Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen liefern soll. Bisher sieht der EEG-Entwurf erst ab der sechsten Stunde eine Kompensation vor – die Zeit zwischen Stunde eins und Stunde sechs bleibt unvergütet.

Bislang ist die Lösung für Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung denkbar ungünstig: Erst ab sechs aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse gibt es eine Kompensation für den Vergütungsausfall. Die vom Bundesverband Erneuerbare Energien formulierte Ausgleichsregelung soll sicherstellen, dass sich der Vergütungszeitraum bei negativen Strompreisen verlängert – und zwar um die gesamte Anzahl der Stunden, in denen der Marktpreis über die 20-jährige Laufzeit negativ war.

Nicht wie erwartet

Die Ausformulierung des Wirtschaftsministeriums trifft jedoch nicht ganz den Vorschlag des BEE: Die Kompensationslösung müsse auf die Energiemenge bezogen werden, nicht auf die Stunden, so der Tenor im Bundesverband. Andernfalls könne man nicht garantieren, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht für ineffizient laufende Kraftwerke mitbezahlen muss. Außerdem gibt eine reale Ausgleichslösung die notwendige Planungssicherheit für Anlagenbetreiber – womit wiederrum ein Investitionsanreiz geschaffen wird.

Alternative: Sun Contracting

Als Alternative unter anderem zu Vergütungsproblematiken bei Direktvermarktung bietet die international tätige Sun Contracting AG ihr Photovoltaik Contracting an. Damit stellt die Unternehmensgruppe sicher, dass – auch abseits der Förderlandschaft und der Wirtschaftlichkeitsrechnungen – der Photovoltaikausbau im notwendigen Maß passieren kann. Errichtet und betrieben werden die Photovoltaikanlagen auf gemieteten Dächern oder gepachteten Flächen in diesem Fall von Sun Contracting. Das finanzielle Risiko beeinflusst somit die Klimawende nicht.

Klimarettung geht auch wirtschaftlich rentabel

Das Problem bei Photovoltaikanlagen ist nach wie vor, obwohl die Preise in den letzten 10 Jahren um fast 70 % gesunken sind, die Finanzierbarkeit. Der Ansatz, den die Sun Contracting AG verfolgt ist daher nicht, Photovoltaikprojekte nach Eigenverbrauch zu dimensionieren, sondern nach vorhandener Fläche so viel wie möglich grünen Solartstrom zu erzeugen. Damit erwirtschaftet die Unternehmensgruppe, aufgrund der Vergütung für jedes Kilowattstunde sauberer Energie, kontinuierliche und planbare Erträge. Der Contractingnehmer erhält eine Vergütung für eine sonst ungenutzte Fläche, profitiert also ebenso von der Bereitstellung.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting Gruppe ist seit ihrer Gründung im Jahr 2010 ein fixer Bestandteil am deutschsprachigen Photovoltaikmarkt. Besondere Bekanntheit erlangte die Unternehmensgruppe mit Photovoltaik Contracting. Mit derzeit 78 Megawattpeak installierter und projektierter Photovoltaikleistung in drei Ländern zählt die Sun Contracting AG zu den größten Photovoltaikunternehmen Europas. Bis zum Ende des dritten Quartals 2020 hält die Unternehmensgruppe bei 283 Photovoltaikanlagen, die als Contracting projektiert sind. Zusätzlich zu Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen ist die Sun Contracting AG auch im Bereich nachhaltiger Investments seit einigen Jahren sehr erfolgreich. Derzeit liegen fünf Investmentprodukte zur Zeichnung auf, wovon eines – ein Nachrangdarlehen – nur für österreichische Investoren geeignet ist. Die vier Anleihen sind insgesamt in 14 Ländern zeichenbar. Besonderes Augenmerk liegt aktuell auf der neuesten Emission: Der Sun Contracting Bearer Bond 2020. Die zweite Generation der depotfähigen Inhaberanleihe ist durch seine Eignung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Österreich vor allem für Selbstständige und freiberuflich Selbstständige eine interessante Option.

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