Berlin – Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. werden mit dem Reformentwurf die Rechte der betroffenen Kinder, Jugendlichen und unterstützungsbedürftigen Menschen in den Mittelpunkt gerückt und die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und rechtlicher Betreuung hervorgehoben.
„Wir brauchen ein Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das den Lebensrealitäten der betroffenen Kinder, Jugendlichen und unterstützungsbedürftigen Personen Rechnung trägt“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Haltung der beteiligten Akteure".
Die Vielfalt der Vormundschaftsformen sieht der Deutsche Verein jedoch im Gesetzentwurf nicht ausreichend gestärkt. Jugendamt und Familiengerichte brauchen eine bessere Datengrundlage zu den in ihrem Bereich geführten Vormundschaften, um beurteilen zu können, wer für jedes Kind der am besten geeignete Vormund ist.
Im Betreuungswesen haben sich die Reformkräfte das Ziel gesetzt, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention besser im Gesetz zu verankern und die Verfahrensstrukturen so zu gestalten, dass Betroffene stets auf Augenhöhe in die Abläufe einbezogen werden. Ihre Wünsche sollen entscheidend sein, um rechtliche Betreuung zu einem Instrument der Teilhabe und Stärkung eines selbstbestimmten Lebens zu machen. Der Deutsche Verein begrüßt den Gesetzentwurf, der auf der Grundlage eines umfassenden Diskussionsprozesses unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure des Betreuungsrechts entstanden ist. Seiner Ansicht nach sollten jedoch Umfang und Grenzen rechtlicher Betreuung klarer geregelt werden und sog. „andere Hilfen“, die eine Betreuung entbehrlich machen, vorhanden und erreichbar sein.
Die Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-27-20_betreuungsrecht-kiju.pdf
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