Der Vogelsbergkreis wurde vom Land Hessen angewiesen, diese Ausgangsbeschränkung umzusetzen. Für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen sieht das sogenannte Eskalationskonzept des Landes die „Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern“ rund um den Wohnort vor. Entscheidend dabei ist die Grenze der Großgemeinde, nicht des einzelnen Orts- oder Stadtteils.
Im Vogelsbergkreis liegt der Inzidenz-Wert seit einigen Tagen über der 200er Grenze. Aktuell weist das Robert Koch-Institut einen Wert von 272,6 aus.
Wintersport fällt nicht unter den Begriff „tagestouristischer Ausflug“, er ist im Vogelsbergkreis weiterhin möglich, wenn auch nur sehr eingeschränkt. Denn die drei Zufahrtsstraßen zum Hoherodskopf und die Zufahrt zur Herchenhainer Höhe bleiben weiterhin zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt.
Wer sich nicht an die 15-Kilometer-Regelung hält oder die Straßensperrungen missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von 5 bis 25.000 Euro geahndet werden.
Der Vogelsbergkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Dienstag veröffentlicht wird. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am Mittwoch, 13. Januar, – in Kraft. Sie ist befristet bis zum 31. Januar.
Sollte der Inzidenz-Wert sinken und schon vor dem Monatsende fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
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