Böllerverbote 2017/2018

In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für die nähere Umgebung von Kirchen – ein Verbot, das ganz offensichtlich in den vergangenen Jahren zumindest am und um den Kölner Dom wenig Beachtung fand. Daher haben einige Stadt- und Bezirksregierungen für bestimmte Plätze, Orte und Teile der Innenstädte Böllerverbote verhängt. ARAG Experten nennen einige Beispiele:
• Um den Kölner Dom wird in diesem Jahr mit Absperrgittern eine Zone eingerichtet, in der Feuerwerk verboten ist. Ein hohes Polizeiaufgebot, zahlreiche Kontrollpunkte und Videoüberwachung sollen die Einhaltung des Verbots sicherstellen.
• Düsseldorf: Mit einem Böllerverbot in der Altstadt und auf dem Burgplatz möchte die Stadt das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöhen.
• In der Silvesternacht dürfen in Dortmund am Hauptbahnhof und dem zentralen Platz „Alter Markt“ keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
• Potsdamer können das neue Jahr auf der Terrasse vor Schloss Sanssouci begrüßen, das Zünden von Feuerwerk ist aber tabu. Wegen der Brandgefahr für das UNESCO-Weltkulturerbe ist Pyrotechnik in den historischen Parks verboten.
• Viele Kommunen in Schleswig-Holstein haben Verbotszonen für Pyrotechnik festgelegt. Auf Sylt und Amrum umfassen diese Zonen die gesamte Insel. In Sankt Peter-Ording gilt wegen der vielen Reetdachhäuser ebenfalls ein absolutes Feuerwerksverbot.

Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. ARAG Experten empfehlen daher allen, die in Stadtgebieten partout nicht auf das Silvesterfeuerwerk verzichten möchten, sich vorher zu informieren, ob an geplanter Stelle das Zünden ihrer Feuerwerkskörper gestattet ist.

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