Reiko Wöllert, stellvertretender Bundesvorsitzender der AbL und Bauer in Thüringen, kommentiert:
„Warum zieht das Bundesministerium aus den Studien keine Konsequenzen? Vor einem Jahr hat das BMEL eine Tagung mit dem provokanten Titel „Boden ohne Bauern“ durchgeführt. Passiert ist seitdem: nichts. Die Ministerin kennt seit Jahren den ausführlichen Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 2014, der nicht nur eine sehr fundierte Analyse der Bodenmarktsituation, sondern auch eine Reihe von Handlungsoptionen zur Reform des landwirtschaftlichen Bodenmarktes vorgelegt hat. Konsequenzen? Fehlanzeige. Stattdessen bemerkt die Bundesministerin, dass der Bund seine Hausaufgaben schon gemacht hat und die Bundesländer doch am Zug seien. Die Länderagrarminister*innen spielen den Ball zurück, Berlin müsse handeln. Die AbL meint: Ob CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke – sie müssen die politische Patenschaft für die außerlandwirtschaftlichen Investoren auf Bundes- und Länderebene endlich beenden.“
Reiko Wöllert führt weiter aus:
„Die Bodenpolitik muss in einer gemeinsamen Kraftanstrengung reformiert werden. Landwirtschaftlicher Grund und Boden muss sich am Gemeinwohl und an den Interessen von Bäuerinnen und Bauern ausrichten. Das gilt sowohl für den Kauf, als auch für die Pacht. Es reicht nicht, wenn Frau Klöckner unsere Forderung „Ackerland in Bauernhand“ übernimmt. Sie kann dafür auch die politischen Rahmenbedingungen schaffen, indem sie die lukrativen Anteilskäufe für die außerlandwirtschaftlichen Investoren unattraktiv macht – Klöckner muss es politisch wollen. Die Länderagrarminister*innen können längst durch soziale Agrarstrukturgesetze eine gerechtere Verteilung des Bodens gezielt steuern. In Sachsen-Anhalt hat die Regierung das Gesetz viel zu spät ins Parlament eingebracht und es damit wegen der anstehenden Landtagswahlen wieder einmal an die Wand gefahren. Die Landesregierung in Thüringen hat außer Absichtserklärungen noch nichts veröffentlicht, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist man auch noch nicht weiter. Die Corona-Pandemie zeigt doch: Wir brauchen auf dem Lande viele Bauernhöfe, die eine gesunde Lebensmittelversorgung und eine gesunde Agrarstruktur sicherstellen können, dazu ist der Zugang zu Boden eine Grundvoraussetzung.“
Schon vor über 50 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21,73/86) ausgeführt: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des einzelnen vollständig zu überlassen: eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern“.
Links:
AbL-Postition, Juli 2020: Ackerland in Bauernhand
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