CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die christlichen Gewerkschaften seit mehreren Jahrzehnten auch im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremen vertritt:
„Die Azubis gehören zu den Vergessenen der Coronakrise. Während in der Öffentlichkeit von Hirnforschern vor irreparablen Defiziten beim Spracherwerb durch Kitaschließungen gewarnt wird, Berlin bereits die Prüfungen zum Hauptschulabschluss abgesagt hat, die GEW für den Verzicht auf Abitur-Prüfungen plädierte und selbst die Kultusministerkonferenz zumindest die Reduzierung von Klassenarbeiten und Klausuren und die Verschiebung von Prüfungsterminen für akzeptabel hält, spielen die akuten Probleme der Berufsschüler in der aktuellen Debatte keine ersichtliche Rolle. Die Bildungssenatoren und -minister verlassen sich offensichtlich darauf, dass nach dem Gesetz allein die Ausbildungsbetriebe für die Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte verantwortlich sind.“
Nach Auffassung des CGB müssen sich allerdings die Betriebe darauf verlassen können,dass auch die Berufsschulen ihren Part an der Vermittlung der ausbildungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Auszubildenden die Leidtragenden. Anders als die Schüler allgemeinbildender Schulen können sie nicht darauf hoffen, dass ihnen die Abschlussprüfung erleichtert wird, weil Berufsschulunterricht ausgefallen ist oder Betriebe aufgrund coronabedingter zeitweiliger Schließungen nicht die erforderliche Fachpraxis vermitteln konnten. Beim IHK-Prüfungszeugniss wird dem Prüfling das Vorhandensein von Kenntnissen und Fähigkeiten bescheinigt, von denen unter Umständen die Gesundheit und Sicherheit Dritter abhängt. Dies gilt zum Beispiel für Gesundheitsberufe, Kfz-Mechaniker und -mechatroniker sowie Elektroberufe. Ein falsch dosiertes Medikament oder eine fehlerhafte Elektroinstallation lassen sich nicht mit Unterrichtsausfall in der Berufsschule oder coronabedingter fehlender Fachpraxis im Ausbildungsbetrieb rechtfertigen.
Aber auch in anderen Berufen kommt es im wesentlichen auf die in der Ausbildung erworbene Fachpraxis an, auf die sich die Kunden auch in Coronazeiten verlassen können müssen. Dies gilt für Verkäuferinnen und Verkäufer ebenso wie für die Gastronomieberufe oder das Friseur-Handwerk. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Gastronomieberufe auch ohne coronageschuldeter Ausbildungsdefizite regelmäßig überdurchschnittlich hohe Durchfallquoten bei den Abschlussprüfungen zu verzeichnen haben.
Für Abstriche an den Prüfungsanforderung sieht der CGB deshalb trotz aller pandemiebedingten betrieblichen und schulischen Einschränkungen keinen Spielraum. Er erwartet vielmehr, dass schnellstmöglich geprüft wird, wie Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe wieder in die Lage versetzt werden, so zu beschulen und auszubildenden, dass Azubis nicht länger um das erfolgreiche Bestehen ihrer Ausbildung bangen müssen. Der CGB erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Notwendigkeit, das Renommee der international hoch angesehenen dualen Berufsausbildung in Deutschland zu sichern, von der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im entscheidenden Maße abhängt.
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