Corona-Werbeverbote schaden journalistischen Inhalten

Werbeverbote als Mittel der Bekämpfung von Corona, wie sie die saarländische Wirtschaftsministerin plant, sind bei den privaten elektronischen Medien auf Unverständnis gestoßen. Olaf Hopp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft privater Rundfunk (APR): „Ein Werbeverbot bremst nicht das Virus, sondern schränkt die Leistungsfähigkeit journalistisch-redaktioneller Angebote im privaten Radio ein.“ Geplant ist nach Presseberichten ein Verbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Das Verbot soll für Handelsbetriebe gelten, die während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr komplettes Sortiment anbieten dürfen, solange der Lebensmittelhandel ihr Schwerpunkt ist. Hopp kritisiert, nicht die Werbung führe zur Ungleichbehandlung von Geschäftsinhabern, sondern widersprüchliche Regeln des Lockdowns und deren Überwachung.

Der Verband weist darauf hin, dass im ersten Pandemiejahr Bund und Länder gerade das Medium Radio wegen seiner Bedeutung für die Information im regionalen Bereich unterstützt haben, so auch das Saarland. Die Stationen selbst hatten mit kreativen Ideen ihren Teil dazu beigetragen. „Radio wird auch nach diesem Lockdown das Restart-Medium sein, mit dem Handel und Dienstleistung vor Ort unkompliziert und schnell auf Ihr Angebot aufmerksam machen können“, so Hopp.

Die Länge des Lockdowns, die absehbaren Schäden in der Wirtschaft und der Umstand, dass die Radioanbieter die schmerzlichen Einschnitte selbst bereits 2020 vorgenommen haben und nicht wiederholen können, führen nach Einschätzung des Branchenverbandes allerdings dazu, dass die Aussichten im laufenden Jahr deutlich schlechter sind. Die Medienpolitik in den Ländern müsse die Entscheidung treffen, mit welcher Unterstützung langfristig journalistische Qualität in der Region gesichert werde, auch um der Flut von Online-Desinformation etwas entgegenzusetzen.

Ein Werbeverbot steht für Hopp diesem Ziel entgegen. Vielmehr sollten Bund und Länder bei den anlaufenden Hilfen für die Wirtschaft Werbeaufwendungen in den klassischen Medien als besonderen Aufwand berücksichtigen

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk
Friedrichstraße 22
80801 München
Telefon: +49 (6806) 920292
Telefax: +49 (6806) 920294
http://www.privatfunk.de

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Ory
Telefon: +49 (6806) 920292
Fax: +49 (6806) 920294
E-Mail: stephan.ory@ory.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel