- Mehr als 80% der Anträge per heute vollausgezahlt
- Bearbeitung der Dezemberhilfe schreitet schnell voran
Novemberhilfe
Nach intensiven Arbeitswochen sieht sich die IBB bei der Bearbeitung der Novemberhilfe fast am Ziel: Seit dem 12. Januar ist es gelungen 23.700 Anträge, die bis Ende Januar eingegangen waren, einer Vollauszahlung zuzuführen. Das entspricht 83 % des aktuellen Antragsbestandes. Im Rahmen der Novemberhilfe wurden per 26. Februar Auszahlungen im Volumen von 227,0 Mio. Euro geleistet. Das entspricht knapp 60 % des beantragten Fördervolumens. Wir avisieren weitere Auszahlungen in beträchtlichem Umfang für kommenden Montag und werden damit den Großteil aller Anträge ausbezahlt haben. Dazu werden wir erneut berichten.
Dezemberhilfe
Seit Ende Januar hat der Bund uns technisch dazu in die Lage versetzt, Anträge auf Dezemberhilfe zu bearbeiten. Rund 24.100 Anträge liegen hier derzeit vor, von denen knapp die Hälfte auf Direktanträge und gut die Hälfte auf Anträge über prüfende Dritte (Steuerberater etc.) entfallen. Für 92 % dieser Anträge sind inzwischen Abschlagszahlungen bzw. beschleunigte Auszahlungen aus der Bundeskasse erfolgt und 75 % der Anträge (18.200) konnten bereits abgeschlossen werden.
Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe
Seit dem 16. Februar ist auch die Beantragung der Überbrückungshilfe III bzw. der Neustarthilfe über die Plattform des Bundes möglich. Auch hier leistet der Bund bereits Abschlagszahlungen in erheblichem Umfang, nämlich 29,4 Mio. Euro für rund 1.100 Anträge. Für 150 Anträge folgt die Abschlagszahlung zeitnah. Insgesamt sind damit bereits für 98 % der rund 1.300 Anträge als Abschlagszahlungen geleistet oder werden es im Laufe der kommenden Woche.
Auch die Neustarthilfe, das Bundesprogramm für Soloselbstständige, lief gut an. Hier liegen mittlerweile 8.600 Anträge in Berlin vor, wovon 8.400 bereits Auszahlungen in Höhe von 44,5 Mio. EUR eingeleitet wurden.
Für die November- und Dezemberhilfen können Anträge noch bis Ende April gestellt werden, für die Überbrückungshilfe III bzw. die Neustarthilfe bis Ende August. Auch die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 kann noch bis Ende März beantragt werden.
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