BEE begrüßt Ankündigung von Bundesumweltministerin Schulze, Novelle des Klimaschutzgesetzes vorzulegen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am Wochenende angekündigt, zeitnah eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, in der das Klimaziel für 2030 erhöht und ein neues Zwischenziel für 2040 hinterlegt werden soll. „Wir begrüßen es, dass die Umweltministerin so zügig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts handeln will. Da die Anpassung des nationalen Klimaziels an das neue EU-Klimaziel ohnehin ansteht, gibt es gleich zwei Gründe, die Novelle des Klimaschutzgesetzes schnellstmöglich voranzubringen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Im Zuge dieser Novellierung muss dann auch zumindest das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet werden, denn mit dem gerade beschlossenen EEG wird schon das bisherige Klimaziel verfehlt“, so Peter.

Nicht nur die unterschätzte Entwicklung des Strombedarfs im EEG, sondern auch die unambitionierten Ausbauziele und -pfade sowie eine Vielzahl von Hemmnissen würden direkt in eine gigantische Ökostromlücke führen, die ökologischen Zielen ebenso widerspreche wie dem Ansinnen wachsender Teile der deutschen Wirtschaft, klimaneutral produzieren zu wollen. „Ohne die Erneuerbaren Energien zu entfesseln, bleibt das Klimaschutzgesetz ohne Substanz. Denn die Erneuerbaren sind der Schlüssel für den Klimaschutz“, so Peter. Mit dem aktualisierten ‚Szenario 2030‘ habe der BEE vor kurzem aufgezeigt, dass der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergiebedarf von 17 Prozent (2019) auf 44 Prozent (2030) ansteigen müsse, wenn man das neue EU-Klimaziel einer THG-Minderung von minus 55 Prozent zugrunde lege, was einer Minderung von minus 65 Prozent in Deutschland entspreche. Im Stromsektor müsse der Anteil sogar auf 77 Prozent ansteigen. Die jährlich neu zu installierende Leistung von Photovoltaik müsse sich in den nächsten acht bis neun Jahren mindestens vervierfachen (von knapp 5.000 MW im vergangenen Jahr auf 20.000 MW) und die von Wind Onshore mindestens verfünf- bis versechsfachen (von rund 1.430 MW im Jahr 2020 auf 8.000 MW). Bei der Bioenergie seien die Flexibilitätsoptionen umfassend zu nutzen, die im neuen Strommarkt zum Ausgleich von Sonne und Wind dienen sollen.

Außerdem seien die Erneuerbaren Energien im Wärmesektor erheblich auszuweiten. „Die Förderung fossiler Energien im Wärmesektor ist völlig kontraproduktiv und muss gestoppt werden. Im Heizungskeller wie in den Wärmenetzen sind die ausgereiften Technologien der Wärmepumpe, der Solarthermie, der Geothermie und der Bioenergie voranzubringen. Deshalb ist es auch unverständlich, dass der Start des Förderprogramms "Bundesförderung effiziente Wärmenetze" noch immer auf sich warten lässt. Auch das Gebäudeenergiegesetz ist zu novellieren und der CO2-Preis anzuheben, um der Wärmewende endlich Schwung zu verleihen“, so Peter. Im Verkehrssektor sollten ab dem Jahr 2030 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die CO2-frei oder CO2-neutral betrieben werden, außerdem sei eine Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit früher und stärker ansteigender Minderungsquote, der Anerkennung von erneuerbarem Wasserstoff aus Biomasse sowie der Anhebung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe angesagt.

„Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass Politik enkeltauglich handeln muss. Ohne die Instrumente nachzubessern, die zur Erfüllung der Klimaziele dienen, bleibt ein neues Klimaschutzgesetz ein zahnloser Tiger“, so Peter abschließend.

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