DEHOGA-Präsident Zöllick fordert die Schließung der Förderlücken und Planungssicherheit bei den Öffnungen

Trotz erster Öffnungstendenzen wachsen die existenziellen Sorgen im Gastgewerbe. Wie die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) verdeutlichen, gibt es dringenden Handlungsbedarf. „Die Hilfen reichen nicht aus“, beklagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und fordert wirksame Unterstützungsleistungen für  a l l e  betroffenen Unternehmen. Insbesondere die größeren Unternehmen und damit die größten Arbeitgeber der Branche drohten durch das Hilfsraster zu fallen, berichtet Zöllick. Das Problem sei die Deckelung der Hilfen. In der DEHOGA-Umfrage gaben 27,4 Prozent der Unternehmer an, dass sie von den Fördergrenzen der Hilfsprogramme betroffen seien. Zudem würde die Überbrückungshilfe III nur durchschnittlich 48,1 Prozent der Verluste abdecken.„Die mittleren und größten Arbeitgeber dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden“, sagt Zöllick und drängt auf die notwendige Verbesserung des Förderprogramms in Form der Schadensregulierung, wie vom DEHOGA seit Wochen angemahnt. „Es gilt schnellstmöglich sicherzustellen, dass alle Arbeitgeber ausreichende Unterstützung für die Monate Januar bis Juni erhalten.“

Von besonderer Relevanz sei zudem die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende. „Denn von den aktuellen Öffnungsplänen der Länder sind relevante Geschäftsbereiche wie zum Beispiel die Tageshotellerie, die Eventcaterer und auch die Diskotheken und Clubs noch nicht erfasst beziehungsweise werden noch lange unter den Folgen der Corona-Krise leiden.“ Hier müsse dringend Planungssicherheit geschaffen werden.

Zöllick fordert darüber hinaus, Arbeitgebern im Rahmen des Kurzarbeitergeldes auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu 100 Prozent zu erstatten. Der DEHOGA-Präsident begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der sich bereits für eine Verlängerung für die am 30. Juni auslaufende Regelung ausgesprochen hat. „Für das von den staatlichen Corona-Maßnahmen besonders hart getroffene Gastgewebe ist die Fortführung der Regelung bis zum Jahresende überlebenswichtig.“

Dass von immer mehr Bundesländern jetzt Öffnungen für das Gastgewerbe angekündigt werden, stimmt Zöllick positiv. „Wir sehen das vielzitierte Licht am Ende des Tunnels. Wir erwarten jetzt, dass in den nächsten Tagen bundesweit konkrete Öffnungsschritte definiert und beschlossen werden, wann unsere Betriebe unter welchen Voraussetzungen wieder Gäste empfangen dürfen.“ Unternehmer und Mitarbeiter wie Gäste bräuchten dringend verlässliche Öffnungsperspektiven mit sachgerechten und praxistauglichen Lösungen und Regelungen. Kurzfristigen „Auf und Zu“ erteilt Zöllick eine Absage. Es müsse klar sein, dass Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete ihren Urlaub auch bei einer Überschreitung der 100er Inzidenz während des Aufenthalts fortsetzen dürften. Mit Blick auf die Öffnung der Betriebe sei es zudem von elementarer Bedeutung die Mitarbeiter im Gastgewerbe jetzt sofort in die Gruppe 3 der Impfpriorisierung aufzunehmen.

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Hilfszahlungen beteiligten sich in der Zeit vom 3. bis 7. Mai 5.700 gastgewerbliche Betriebe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-24
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de

Ansprechpartner:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 7262-5232
Fax: +49 (30) 7262-5242
E-Mail: heckel@dehoga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel