Krankenhäuser ohne Verbund- oder Konzernstruktur werden es künftig schwer haben, sowohl mit Blick auf die medizinische Qualität als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise sowie die Herausforderungen, die sich aus der künftigen digitalen Medizin und digitalen Prozessorganisation ergeben, werden es für das Gros der Kliniken kaum möglich machen, als Einzelkrankenhaus weiterzubestehen. Aus diesem Grund sollten neue innovative Lösungen der Verbund- und Konzernbildung überlegt werden, die es auch im öffentlichen Bereich erlauben, überregionale Verbünde zu bilden.
Das ist das Kernergebnis einer Studie, die von der Forschungsstelle für öffentliche und Nonprofit-Unternehmen von Prof. Dr. Marcus Sidki der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Auftrag von consus clinicmanagement herausgegeben wurde.
Unter dem Titel „Ein kommunaler Krankenhauskonzern – eine wissenschaftliche Bewertung aus Sicht von Daseinsvorsorge, medizinischer Qualität und Wirtschaftlichkeit“ beschreiben die Studienautoren Dr. Stephan Balling und Prof. Dr. Björn Maier, dass insbesondere kleinere kommunale Krankenhäuser im ländlichen Raum – Kreiskliniken – vor der Frage stehen, Partnerschaften einzugehen.
„Kommunen sollten für ihre Krankenhäuser regionale oder überregionale Verbundlösungen finden“, sagt Dr. Stephan Balling, einer der beiden Studienverfasser. Zum einen zeige eine Analyse verschiedener Quellen, dass Einzelkrankenhäuser, die als Grund- und Regelversorger agieren, besonders große wirtschaftliche Probleme sowie höchstwahrscheinlich auch medizinisch-technische Qualitätsmängel hätten. Zum anderen habe eine Expertenbefragung veranschaulicht, welche Vorteile Konzernstrukturen bringen.
„Shared Services wie IT, Einkauf oder Personalmanagement kombiniert mit einheitlichen Standards und hoher Verbindlichkeit sind die wichtigsten Faktoren, weshalb Verbundlösungen auch im Krankenhauswesen sinnvoll sind“, erklärt Studienverfasser Prof. Dr. Björn Maier. Als zentrales Argument für intensive Kooperationen und Verbundlösungen zeige die Studie auch die Möglichkeiten zum Wissenstransfer sowie die Entwicklung und Einhaltung von Qualitätsstandards. Dazu komme ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor: Cashpools, mit denen sich kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden und Investitionen gezielter steuern ließen.
Die Studie kommt ferner zu dem Ergebnis, dass als Rechtsform für Krankenhäuser neben der öffentlich-rechtlichen Variante der Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) insbesondere die privatrechtlichen Gesellschaftsformen der (gemeinnützigen) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder der (gemeinnützigen) Aktiengesellschaft (gAG) sinnvoll seien. Das Ziel, Entscheidungen unter medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten zu fällen und Strukturen nicht mit Blick auf Wahlchancen von Kommunalpolitikern zu gestalten, könne vor allem mit der Rechtsform der gAG erreicht werden, da diese aktienrechtlich einen nicht weisungsgebundenen Vorstand habe.
Um Politikferne zu erreichen, sei aber auch der Gesetzgeber gefragt, Klarheit über die Weisungsungebundenheit kommunaler Mandatsträger in Aufsichtsräten von Krankenhäusern zu schaffen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf Fachexperten, die von kommunalen Gremien entsandt werden. „Unsere Analyse zielt darauf, dass Krankenhäuser nach fachlichen Aspekten geführt werden, nach der Frage, was ist für eine gute Versorgung der Bevölkerung wichtig, und was ist wirtschaftlich nachhaltig, aber zugleich eine gewisse Politikferne erreicht wird, ohne dass Krankenhäuser privatisiert werden“, fasst Balling den Ansatz der Studie zusammen.
„Die Studienergebnisse bieten sehr interessante Anstöße für eine ideologiefreie und gemeinwohlorientierte Debatte über die künftige Krankenhauslandschaft in Deutschland“, kommentiert Dr. Djordje Nikolic, Geschäftsführer von Studienauftraggeber consus clinicmanagement, die Ergebnisse.
Link zu Studie unter: www.vwl.hwg-lu.de oder als Direktlink unter:
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