Bündnis gegen Wucher gewinnt BdV

Bankenwucher aufzudecken und einzudämmen, das hat sich das Bündnis gegen Wucher mit Gründung 2018 zur Aufgabe gemacht. Nun darf das Bündnis einen neuen starken Partner begrüßen: Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) tritt dem Bündnis gegen Wucher bei, um unter anderem auch die Missstände um die Restschulversicherung gemeinsam zu beseitigen. „Wir freuen uns sehr, dass wir das Bündnis nun mit unserem Wissen und unserer Power für Verbraucherrechte und gegen Wucher tatkräftig unterstützen können“, freut sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst fügt hinzu: „Mit dem BdV als Mitglied hat das Bündnis noch mehr Reichweite, Stimme und Schlagkraft gewonnen.“

Kredite mit viel zu hohen Zinsen, die Restschuldversicherung wird zur Kostenfalle oder übertrieben hohe Inkassokosten – überteuerte Konditionen gibt es soweit das Auge reicht. Doch Verbraucher*innen sind oft nicht sicher, ob es sich um Wucher handelt und welche Rechte sie haben. Das Bündnis gegen Wucher geht diese Missstände an, prangert sie an und sagt Verbraucher*innen, wie sie sich gegen Wucher wehren können. „In diesem weitreichenden Feld ist es umso wichtiger, eine mitgliederstarke und meinungsfreudige Organisation mit lauter Stimme in der Politik im Bündnis zu haben“, so Eichhorst.

Der BdV setzt sich schon seit Jahren gegen die hohen Provisionen bei Restschuldversicherungen ein, hat dazu gerade erst eine Stellungnahme zum Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz abgegeben. Die Chance, die Versicherungsabzocke bei Darlehen zu beenden, wird allerdings in diesem Gesetz vertan, denn der Koalitionsentwurf sieht vor, dass zukünftig bis zu 2,5 Prozent der versicherten Summe als Provision erhoben werden kann. „Diese überhöhten Versicherungsprovisionen können wir so nicht hinnehmen und wollen uns zusammen mit anderen Verbraucherschützern zukünftig im Bündnis gegen Wucher engagieren“, erklärt Kleinlein. „Lebensversicherer machen diesen brutalen Bankenwucher erst möglich“. Der BdV macht sich für einen Deckel von 2,5 Promille der versicherten Summe stark, nicht 2,5 Prozent.

„Gemeinsam werden wir für Verbraucher*innen Veranstaltungen und Individual- bzw. Verbandsklagen durchführen und uns für bessere verbraucherschützende gesetzliche Regelungen einsetzen“, verspricht Eichhorst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel