Hymer ist mit Wohnmobil B-Klasse PremiumLine 704 vom Abgasskandal bei Fiat-Chrysler betroffen / Dr. Stoll & Sauer reicht Klage ein

Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat am Landgericht Rottweil am 29. Januar 2021 Klage gegen FCA (jetzt Stellantis) eingereicht (Az. 2 O 47/21) Streitgegenständlich ist das Wohnmobil von Hymer „B-Klasse PremiumLine 704“. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Diesel-Klage gegen Fiat trifft Hymer B-Klasse PremiumLine 704

Fiat-Kunden stehen unter Schock. Auch der Autokonzern FCA hat einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal und ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht.  In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Hymer im Mittelpunkt. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) in der Bundesrepublik:  

  • Im Mai 2017 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymer B-Klasse PremiumLine 704 für 119.625 Euro.
  • Beim Motor handelt es sich um eine Multijet 2,3l mit 180 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411B. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 eine Liste mit betroffenen Multijet-Motoren veröffentlicht. Mittlerweile existiert diese Liste nicht mehr auf der Webseite der Polizei Hessen, sondern der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft wegen Pkws, Transporter und Wohnmobilen des Herstellers Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo) ermittelt, die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 einhalten sollten. Die Ermittlungsbehörde schließt indirekt erstmals aus, dass neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, Bestandteil des Skandals sind. Diese Motoren sind nicht Gegenstand der Ermittlungen.
  • Mit Klage vom 29. Januar 2021 soll das Landgericht Rottweil feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Fiat-Chrysler dafür haftet – mittlerweile wird nach der Fusion von FCA und PSA gegen Stellantis geklagt.
  • Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Zum Beispiel überschritt der Dethleffs Esprit T7150 EB mit der Euroabgasnorm 5 den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Das Gutachten beweist die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg zur Verfügung gestellt worden. Die Deutsche Umwelthilfe hat im April 2021 den Euro-6b-Motor eines Challenger getestet. Die Grenzwerte wurden um den Faktor 19 überschritten. Damit ist klar, dass auch Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 im Skandal verwickelt sind. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass es sich beim Modell von Hymer ähnlich verhält.
  • Am 25. Januar 2021 hat das Landgericht Freiburg erstmals mündlich im Abgasskandal von Fiat Chrysler verhandelt. Das Verfahren befindet sich derzeit am Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung. Das Landgericht Koblenz hat FCA am 1. März 2021 erstmals in Deutschland verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 15. April 2021 am Landgericht Stade ihr erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen den Autobauer erstritten ( 2 0 12/21).
  • Gegen Fiat laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
  • Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Fiat-Motor für den Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
  • Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
  • Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
  • Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?

FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.

Mittlerweile ist es für das Polizeipräsidium Frankfurt klar, dass Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Skandal betroffen sind. „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Fahrzeugen (PKWs, Transporter und Wohnmobile) des Hersteller Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo), die die Abgasnormen EUR 5 und EUR 6 erfüllen. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der hier geführten Ermittlungen“, heißt es auf der Webseite des Präsidiums.

Darüber hinaus liegt der Kanzlei liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2020 vor, das den Verdacht gegen Fiat-Chrysler mehr als erhärtet: Es „ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, heißt es in einem Schriftverkehr zwischen einem Verbraucher und der Staatsanwaltschaft. Für Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Fiat Chrysler Verbraucher getäuscht und geschädigt hat.
Noch im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit unter Verdacht stehenden Multijet-Motoren veröffentlicht. Letztlich haben sich die Angaben der Polizei aus dem Sommer 2020 nur als ein erster Anhaltspunkt herausgestellt, in welchen Motoren sich unzulässige Abschalteinrichtungen befinden könnten, die dafür sorgen, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im realen Straßenbetrieb. Am einfachsten hat sich daher die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich erwiesen: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6dTemp gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.

Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

  • Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
  • Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
  • Abwarten ist daher keine Option. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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