Busse, die von der gbk mit Sternen klassifiziert werden, zeichnen sich durch komfortable Sitzabstände aus und sind deshalb schon aufgrund ihrer Bauart mit weniger Gästen unterwegs. Dass gerade bei diesen Qualitätsfahrzeugen eine Auslastungsbegrenzung von 50 Prozent wirtschaftliche Busreisen unmöglich macht, erläutert die gbk in einem Schreiben an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha u.a. am Beispiel eines Fünf-Sterne-Busses mit dem Zusatzprädikat „Superior“: Weil diese Busse nur mit drei Sitzen pro Reihe bestückt sind, dürfen sie nach geltenden Corona-Recht lediglich mit 13 Gästen besetzt werden.
Zudem weist der Branchenverband darauf hin, dass andere Bundesländer den Neustart des Busreiseverkehrs nicht von einer Limitierung der Fahrgastzahlen abhängig machen. Dass diese Begrenzungen nicht für baugleiche Fernlinienbusse gelten, hält die gbk für eine „enorme Wettbewerbsverzerrung“ zu Lasten überwiegend familiengeführter Traditionsbetriebe, die aufgrund pandemiebedingter Busreiseverbote mit verheerenden Umsatzausfällen belastet sind.
Die gbk kritisiert auch, dass Start und Ziel von Busreisen in Stadt- oder Landkreisen liegen müssen, in denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. „Damit steigt das Risiko, gebuchte Reisen kurz vor Beginn stornieren zu müssen, wenn die Inzidenzen plötzlich wieder steigen“, gibt der gbk-Vorsitzende Hermann Meyering in seinem Brief an den Minister zu bedenken. „Auf den Kosten für die tagelange Vorbereitung dieser Reise bleibt der Unternehmer sitzen.“
Die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) ist ein Verband mit Sitz in Böblingen, dem bundesweit rund 450 qualitätsbewusste Busreiseveranstalter angehören. Seit 45 Jahren klassifiziert die gbk hochwertige Reisebusse auf der Grundlage von Kriterien, deren Einhaltung regelmäßig von unabhängigen Prüfern überwacht wird, mit dem RAL Gütezeichen Buskomfort.
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