Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagt: „Mit der Entscheidung stärken wir die Wahlfreiheit der betroffenen Endkunden, die sich zwischen einem schnelleren Glasfaseranschluss und der Beibehaltung eines herkömmlichen DSL-Produkts entscheiden können. Gleichzeitig senden wir ein Zukunftssignal, indem wir die künftige Nutzung von Glasfaserleitungen sichern.“
Streitbeilegung mit der Wohnungswirtschaft
Die Bundesnetzagentur war Schiedsrichterin eine Auseinandersetzung zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der Wohnungsgesellschaft SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gestritten wurde um die Nutzung von geschalteten Kupferendleitungen in Wohnhäusern. Die Telekom versorgt mit den Kupferendleitungen Endkunden mit breitbandigen DSL-Produkten. Das Eigentum an den Endleitungen ist umstritten und Gegenstand laufender Verfahren vor Zivilgerichten, in denen die Wohnungsgesellschaft Zahlungen für deren Nutzung verlangt.
Die Telekom beantragte eine Erlaubnis der Wohnungsbaugesellschaft, die Kupferendleitungen kostenlos mitnutzen zu dürfen. Die Wohnungsgesellschaft lehnte dies ab und bot stattdessen eine entgeltliche Mitnutzung von in den Häusern neu installierten Glasfaserleitungen an. Daraufhin beantragte die Telekom Ende Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur ein gesetzlich vorgesehenes Streitbeilegungsverfahren.
Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur darf die Telekom die Kupferendleitungen weiterhin nutzen. Im Gegenzug hat sie die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zu zahlen. Um die künftige Nutzung der moderneren Glasfaserleitungen zu sichern, endet die Mitnutzung der Kupferleitungen, sobald die Telekom darüber keine Nutzer mehr versorgt; dies schließt auch Vorleistungsprodukte für Wettbewerber der Telekom ein. Demgegenüber sieht die Bundesnetzagentur keine gesetzliche Grundlage für ein Wahlrecht der Wohnungsbaugesellschaft, die Mitnutzung der Telekom auf die Glasfaserleitungen zu beschränken.
Nationale Streitbeilegungsstelle
Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren. Weitere Informationen dazu unter: www.bundesnetzagentur.de/bk11.
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