Mietspiegelreform: Mietspiegelpflicht für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohner Mieterbund fordert weiterreichende Reform

„Die Pflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zukünftig einen Mietspiegel erstellen zu müssen, entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Mieterbundes. Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nun Gesetz wird“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, zur gestrigen abschließenden Beratung des Mietspiegelreformgesetzes im Bundestag.
 
Erkennbare weitere Fortschritte wurden aber leider nicht erzielt. „Wir erwarten, dass die zukünftige Bundesregierung auch unsere weiteren Vorschläge zur Mietspiegelreform aufgreift. Wir fordern u. a. die Einbeziehung sämtlicher Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Pflicht zur Mietspiegelerstellung für alle Städte und Gemeinden mit einer gültigen Mietpreisbremsenverordnung, auch wenn sie weniger als 50.000 Einwohner haben", erklärt Lukas Siebenkotten.
 
Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.
 
Unsere Stellungnahme zum Mietspiegelreformgesetz finden Sie hier.
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